Alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die im Jahr 2021 mindestens eine Fläche im nitratbelasteten oder eutrophierten Gebiet bewirtschaftet haben, müssen bis zum 31. Dezember 2023 an einer Schulung zur Nährstoffeffizienz nach Landesdüngeverordnung teilgenommen haben.