Logo der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - zur Startseite der Landwirtschaftskammer

Ökolandbau NRW

SVLFG Präventionszuschüsse 2023

28.12.2022

Wieder fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 2023 die Investition für ausgewählte Produkte zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Förderbeginn des Zuschusses ist am 1. Februar 2023, 12.00 Uhr. Unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern stehen die Fördermöglichkeiten und die Antragsunterlagen bereit. Registrieren können Sie sich hier, per Mail ist der Antrag an praeventionszuschuesse [at] svlfg.de (praeventionszuschuesse[at]svlfg[dot]de) oder per Fax an 0 561/ 785 -21 91 27 zu stellen sowie seit diesem Jahr über das Versichertenportal „Meine SVLFG“.

Der Fördertopf hat ein Volumen von 1,2 Mio. €.


Hartmut Osterkamp,

Landwirtschaftskammer NRW