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Ökolandbau NRW

Überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung

19.04.2021

Überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung

Zum 1. April 2021 hat sich die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) zur Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung (VSG 4.1) geändert. Sie beschreibt, welche baulich-technischen Einrichtungen vorhanden sein müssen, wie diese beschaffen sein sollen und was zur Persönlichen Schutzausrüstung gehört. Die Vorgaben in der VSG sind rechtlich bindend für alle Versicherten der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der Unternehmer ist verantwortlich, dass die Vorgaben umgesetzt werden.

Die Neuerungen im Überblick:

Rinderhalter:

  • in Anlagen ausreichend Fixier- und Separier-Einrichtungen für Einzeltiere und Gruppen
  • beim Besamen/Behandeln dürfen sich keine weiteren freilaufenden Tiere in dem Bereich aufhalten
  • Deckbullen in der Milchviehhaltung: separate Unterbringung
  • Mitlaufen im Milchviehstall ist unzulässig
  • Fixieren oder Separieren beim Zusammenführen und vor Betreten der Bucht
  • Helfer benötigen Tierkenntnisse zum sicheren Umgang mit Rindern

Pferdehalter:

  • Ausstattung von Reithallen, unter anderem hinsichtlich Höhe, Banden und Spiegel
  • Tierbetreuer benötigen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Pferden
  • regelmäßige Kontrolle der Persönlichen Schutzausrüstung
  • Verhalten beim Loslassen der Pferde

Schweinehalter:

  • Ferkelkastration darf nicht die Gesundheit der Tierbetreuer gefährden

alle Nutztierhalter:

Tiere aus dem Bestand entfernen, die sich aggressiv verhalten und Menschen gefährden können, spätestens nach einem Angriff.

Übergangsfrist:

Zur baulichen Umsetzung wird den Unternehmern für bestehende Anlagen eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt: Bei Umbauten bis zum 1. April 2024 und für Neubauten bereits ab 1. April 2021.

Die Unfallverhütungsvorschrift im Wortlaut finden Sie hier.

Hartmut Osterkamp,

Landwirtschaftskammer NRW

Die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) zur Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung (VSG 4.1) hat sich geändert. Quelle: SVLFG