Nach der GAP ist vor der GAP. Die derzeit gültige GAP mit verpflichtenden GLÖZ-Standards und freiwilligen Öko-Regelungen hat sich in der landwirtschaftlichen Praxis, in der Administration, in den Verbänden und in der Politik gerade so richtig eingespielt, da wird bereits auf den verschiedensten Ebenen kontrovers über die ersten Vorschläge der EU-Kommission zur Ausgestaltung der GAP nach 2027 diskutiert.
Ob die Vorschläge zur GAP im Grundsatz für die verschiedenen Ausrichtungen zielführend, oder ob mittelbare und unmittelbare negative Effekte auf die Landwirtschaft und/oder den Naturhaushalt zu erwarten sind, dazu haben 52 Einzelverbände im Rahmen der gemeinsamen „Verbändeplattform Grünland“ in einem Positionspapier Stellung genommen.
Der Legislativvorschlag der EU-Kommission zum Mittelfristigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 deutet auf eine GAP nach 2027 hin, die kaum noch eine gemeinsame EU-Landwirtschaftspolitik als Stabilitätselement erkennen lässt. Die bisherige Zwei-Säulen-Struktur soll im Single Fund aufgehen und die Mittel sollen deutlich sinken. Unklar bleibt, wie die Ziele, unter anderem die Ernährungssicherheit, faire Bezahlung der Landwirte für ihre Leistungen, Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Klima- und Biodiversitätsschutz, erreicht werden sollen. 52 Verbände der Verbändeplattform Grünland fordern deshalb:
- Ein eigenständiges, konstantes EU-Agrarbudget mit Inflationsausgleich statt einer Kürzung, um die Umwelt- und Klimaziele der Grünlandwirtschaft zu sichern.
- Vermeidung einer Renationalisierung der GAP über vorgesehene nationale Partnerschaftspläne, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
- Abbau der komplizierten Verbindungen zwischen den Ökoregelungen und den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Reduzierung bürokratischer Belastungen und Nachweispflichten.
- Grundanliegen der Zwei-Säulen-Architektur nicht aufgeben: einkommensunterstützende, vollständig EU-kofinanzierte Direktzahlungen bleiben unverzichtbar; freiwillige ökologische Leistungen müssen angemessen finanziert werden; eine Reduzierung der Kofinanzierung der Zweiten Säule wird abgelehnt.
- Ablehnung von Degression und Kappung der Direktzahlungen; Gleichbehandlung aller Hektar unabhängig von Betriebsgröße; besondere Flächenbeihilfe für kleinere Betriebe.
- Ohne ausreichende finanzielle Kompensation für die mit der Erhaltung des Grünlandes erbrachten Gemeinwohlleistungen droht Destabilisierung der Betriebe. Extensives Grünland leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz. Von intensiv bewirtschaftetem Grünland wird hochwertiges eiweißreiches Futter bereitgestellt. Damit können Nahrungsmittel ohne Konkurrenz zu den vom Ackerland kommenden Produkten erzeugt werden.
- Notwendigkeit eines klaren Bekenntnisses der Nutztierhaltung (Raufutterfresser), um Multifunktionalität der Grünlandbewirtschaftung zu sichern; weiterer Rückgang der Weidetierhaltung schadet Kulturlandschaft und Nahrungsmittelerzeugung.
- Regionale und naturraumspezifische Anpassung der Programme der bisherigen Zweiten Säule; AUKM zur Verhinderung des Rückgangs von Raufutterfressern; Ausgleichszulage bleibt unverzichtbar; Agrarinvestitionsförderung notwendig.
Insgesamt geht es um die Zukunft von rund 4,7 Mio. ha Grünland, das sind etwa 28 % der Landwirtschaftsfläche, die Bedeutung der Grünlandbewirtschaftung für Umwelt, Klima und ländliche Räume sowie die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe. Dafür werden alle Betriebe gebraucht - unabhängig von ihrer Größe.
Das Positionspapier finden Sie auf der Webseite der Verbändeplattform Grünland.
Hubert Kivelitz,
Landwirtschaftskammer NRW