Die Grünland- und Ackergrasernte fällt besonders bei den ersten Schnitten in den Monaten April bis Juni genau in die Brut- und Setzzeit zahlreicher Tierarten.
Brütende Elterntiere oder Junge haben einen geringen Fluchtinstinkt oder Fluchtradius und sind durch Maschinen mit hoher Schlagkraft einer zunehmenden Gefahr ausgesetzt. Neben dem Tierschutz selbst spielt auch die Verunreinigung des Futters und die Gefahr von sich hierdurch entwickelnden Krankheitserregern, wie Botulismus, für Landwirte eine Rolle. Landwirtschaft, Natur- und Tierschutz sowie Jagd verfolgen das gleiche Ziel, die Wildtierverluste bei den Erntearbeiten zu vermeiden.
Beim anstehenden Grasschnitt ist das wildtierschonende Mähen von innen nach außen, oder von einer Seite zur anderen, zu beachten. Dabei gibt man Wildtieren die Möglichkeit, in Richtung Rand oder stehengelassener Altgrasstreifen auszuweichen. Auf Flächen ab 1 ha Größe ist eine Mahd von außen nach innen laut Landesnaturschutzgesetzt ohnehin verboten. Zum Schutz der größeren Tiere, wie Rehkitze, hat sich bei der Mahd außerdem der vorherige Einsatz von Wärmebilddrohnen als zuverlässige Maßnahme bewährt.
Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Wildtierverlusten ergriffen werden sollten und was bei deren Umsetzung zu beachten ist, das finden Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer NRW. Dort sind außerdem nützliche Hinweise auf den Landesjagdverband sowie dessen Flyer zum schonenden Mähen zu finden.
Landwirtschaftskammer NRW/Biodiversitätsberatung