Wenn nach gut 20 Jahren die EEG-Förderung endet, kann das das Ende der betroffenen Photovoltaik-Anlage bedeuten. Muss es aber nicht. Betreiber haben, je nach Umfeld, verschiedene Handlungsmöglichkeiten.
Wenn nach 20 Jahren - plus das Jahr der Inbetriebnahme - die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für eine Photovoltaik-Anlage endet und der Betreiber nichts weiter unternimmt, fließt der erzeugte Sonnenstrom wie gewohnt weiter ins öffentliche Stromnetz: Der Netzbetreiber muss den Strom weiter abnehmen und für bis 100 kWp PV-Anlagen eine Vergütung zahlen. Die Bundesregierung hat diese Regelung im EEG 2023 bis Ende 2032 festgesetzt. Maßgeblich ist dann nicht mehr die EEG-Vergütung, sondern der Jahresmarktwert Solar, der je nach Börsenjahr zwischen drei bis zehn Cent pro kWh betragen kann. Der Jahresmarktwert Solar, der immer am Anfang des Folgejahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht wird und der Übertragungsnetzbetreiber nach dem Energiefinanzierungsgesetz den Abzugsbetrag (Gebühr) bis zum Oktober für das folgende Jahre veröffentlichen muss, wird daraus die Anschlussvergütung ermittelt. Wer nach Ende der EEG-Vergütung nichts an seiner PV-Anlage verändert, bekommt diese Anschlussvergütung automatisch.
Gut in Schuss – Weiterbetrieb?
Viele PV-Anlagen funktionieren nach 20 Jahren noch gut. Einfach weiter so ist dann eine und vermutlich auch die einfachste Möglichkeit, aber nicht unbedingt die effektivste sowie wirtschaftlichste Variante, wie Betreiber nach Ende der EEG-Vergütung mit ihrer PV-Anlage umgehen können. Denkbar sind aber auch andere Alternativen:
- Umstellung auf Eigenverbrauch
- Übergang in die sonstige Direktvermarktung
- Abbau der Anlage und Ersatz durch eine Neuanlage (Repowering)
- Energy Sharing
Vor der Entscheidung, ob und wenn ja wie ein Betreiber seine Anlage weiterbetreibt, sollte aber auf jeden Fall ein Fachbetrieb die Anlage technisch sowie auch die Dachhaut optisch überprüfen. Funktioniert die Anlage noch technisch einwandfrei und sicher? Wie leistungsfähig ist sie? Stehen Reparaturen oder der Austausch von Anlagenbauteilen, wie Wechselrichter, an? Sind höhere Investitionen, wie zum Beispiel eine Erneuerung des Hausanschlusskastens, wenn dieser nicht mehr der gesetzlichen Norm entspricht oder ein Erdkabel für den Eigenverbrauch vom Übergabeschrank zum Hausanschluss notwendig ist, kann dies den Weiterbetrieb schnell unmöglich oder zumindest unwirtschaftlich machen.
Wie viel wird eingespeist?
Bei den meisten Anlagen, die bis zum Jahr 2010 ans Netz gegangen sind, ist die Volleinspeisung die Regel. Die Vergütung der Ü20-Anlagen des eingespeisten Stroms orientiert sich am Börsenstrompreis. Bei PV-Anlagen ist das genauer gesagt der Jahresmarktwert Solar, allerdings begrenzt auf maximal 10 ct/kWh. Dieser wird immer Anfang des Folgejahres für das abgelaufenen Jahr bekannt gegeben. Im Jahr 2023 betrug der Jahresmarktwert Solar 7,2 ct/kWh. Vor der Auszahlung wird von diesem Wert eine Gebühr - für 2025 waren es 0,715 ct/kWh - abgezogen, die die beim Netzbetreiber anfallenden Kosten decken soll. Wer schon ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) bekommen hat, zahlt nur die Hälfte.
Eigenverbrauch oder Zukauf?
Ist die Anlage funktionsfähig kann die Umstellung auf Eigenverbrauch reizvoll sein. Es sinkt zwar der Ertrag aus dem Stromverkauf. Dafür ersetzt der eigene, günstig produzierte PV-Strom aber den teureren Zukauf von Strom aus dem Netz. Damit dies möglich ist, müssen bisherige Volleinspeise-Anlagen im Zählerschrank umgeklemmt werden. Diese Arbeit muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Die Kosten für den Anlagencheck sowie die Umrüstung liegen im Beispiel heute zwischen 660 € und 800 €.
Bei Eigenverbrauchsanlagen (EV) ist es sinnvoll, möglichst viel des eigenen Strombedarfs durch PV-Strom zu decken. So kann es Sinn machen, Stromverbraucher dann einzuschalten, wenn die Sonne scheint bzw. je nach Größe der Anlage und Höhe des Verbrauchs aufeinander abgestimmt anzustellen. Wirtschaftlich sinnvoll kann es bei einer zentralen Warmwasserbereitung auch sein, einen mit PV-Strom versorgte Trinkwasserwärmepumpe oder einen Heizstab einzusetzen. Oft lässt dieser sich in einem vorhandenen Warmwasserspeicher nachrüsten.
Eine Erhöhung des EV lohnt sich durch die Anschaffung eines Batteriespeichers. Ohne Förderung liegen die Speicherkosten mit Wechselrichter bei dem abzugebenden Strom momentan ungefähr zwischen 25 und auch mehr als 30 ct/kWh – je kleiner PV-Anlage und Batterie und Anforderungen an den Speicher, zum Beispiel Notstromfähig, desto höher die Investition. Wichtig ist bei der Batterie das Energiemanagementsystem (EMS), das die Energieflüsse optimiert und steuert.
Strom direkt vermarkten
Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel in die „sonstige Direktvermarktung“. Durch die aktive Vermarktung an der Strombörse mit Hilfe eines Direktvermarkters steigen voraussichtlich die Stromerlöse. Dem gegenüber stehen aber deutlich höhere Kosten für die notwendigen Anpassung der PV-Anlage, wie Kommunikationsgeräte, und der Zählermessgeräte sowie die „Direktvermarktungsgebühr“, so dass es schwierig wird, diese Option wirtschaftlich kurzfristig darzustellen. Die sonstige Direktvermarktung rechtfertigt sich wirtschaftlich im PV-Bereich erst um/ab 100 kWp und mehr.
Energy Sharing bedeutet auf Deutsch „Energie teilen“. Allerdings fließt der Strom nicht durch ein dafür extra verlegtes Kabel zum Kunden. Stattdessen speist man ihn ins öffentliche lokale Stromnetz ein, wo er dann - wie herkömmlicher Ökostrom - von Nachbarn oder Familienmitglieder verbraucht wird. Auf dem Papier ordnet der Netzbetreiber den Strom aber dem entsprechenden Abnehmer zu. Entscheidend ist also nicht, dass der von Ihnen erzeugte Strom direkt bei Ihrem Kunden ankommt, sondern dass Sie:
• einen Stromliefervertrag mit dem Abnehmer abschließen,
• messen, wie viel Strom Sie ins Netz eingespeist haben,
• messen wie viel Strom Ihr Kunde verbraucht hat und
• dem lokalen Netzbetreiber die (Smart Meter) Messdaten zur Verfügung stellen.
Ab dem 1. Juni 2026 ist Energy Sharing gem. dem §42c Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland möglich, dass PV-Anlagenbetreiber (Haushaltskunden) bis 30 kWp ihren erzeugten Strom direkt an Nachbarn oder Mitglieder über das lokale Stromnetz beliefern kann.
Reparieren oder ersetzen?
Sind einzelne Module oder Wechselrichter defekt und lohnt eine Reparatur hier nicht, muss nicht gleich die ganze PV-Anlage abgebaut werden. Es ist möglich, einzelne Anlagenelemente zu ersetzen oder aber auch abzubauen und die Restanlage verkleinert wirtschaftlich weiter zu betreiben - das alles natürlich nur in Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb. Die dadurch frei gewordene Dachfläche könnte man wieder mit einer neuen PV-Anlage belegen. Man sollte dann aber erst einen PV-Netzeinspeiseantrag beim zuständigen Netzbetreiber stellen, um zu wissen, wo die neue Anlage einspeisen darf.
Denkbar ist natürlich auch der Abbau der gesamten Alt-Anlage und der Ersatz dieser durch eine neue, leistungsstärkere PV-Anlage, insbesondere dann, wenn die Alt-Anlage aus technischen Gründen nicht oder nur nach teuren Reparaturen weiterbetrieben werden kann. Doch auch wenn die Alt-Anlage noch gut in Schuss ist und der Ersatz mit Blick auf die Nachhaltigkeit irritiert, kann dies die wirtschaftlichste Option sein. Wie sich die Errichtung einer neuen Volleinspeise- oder Eigenverbrauchsanlage rechnet und ob eine größere oder kleinere PV-Anlage gerechtfertigt ist, das ist ein eigenes Kapitel für sich.
Entsorgen oder 2nd Hand verkaufen?
Funktionstüchtige Altmodule lassen sich zum Beispiel für eine Gartenhütte oder ähnliches als „Inselanlage“ umbauen. Oft lassen sie sich auf dem Gebrauchtmarkt an Betreiber verkaufen, die defekte Module austauschen wollen. Aber auch für die Wechselrichter hat sich ein eigener Markt entwickelt.
Module gelten als Elektroaltgeräte. Privatpersonen können sie größtenteils nach Anfrage kostenfrei bei öffentlich-rechtlichen Wertstoffhöfen oder spezialisierten Recyclingunternehmen abgeben. Dort werden die Module getrennt von anderen Elektrogeräten gesammelt und in der Regel von speziellen Entsorgungs- oder Recyclingunternehmen abgeholt. Für die Alugestelle sowie den Kabelleitungen interessiert sich auch der Schrotthandel.
Elmar Brügger,
Landwirtschaftskammer NRW