Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2024 deutschlandweit rund 309 ha neue Rebflächen genehmigt. Insgesamt wurden bei der BLE rund 711 ha für Neuanpflanzungen beantragt – rund 27 % weniger als 2023.
Allein in Rheinland-Pfalz bewilligte die BLE im Jahr 2024 zusammen rund 257 ha neue Rebflächen. Davon entfielen rund 221 ha zusätzliche Rebfläche auf das Anbaugebiet Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2023 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27 499 ha Keltertrauben, gefolgt vom Anbaugebiet Pfalz mit 23 793 ha und Baden mit 15 679 ha. Im Antragszeitraum 1. Januar bis 29. Februar 2024 hat die BLE insgesamt 2 246 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten, die alle genehmigt werden konnten.
Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2024 wie folgt:

Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2024 folgende neue Rebflächen:

Die Daten zur geografischen Angabe wurden den Anträgen auf Genehmigung von Neuanpflanzungen für Weinreben entnommen, da die Bescheinigung der Länderbehörden nach § 4a der WeinVO entfallen ist. Weitere 9,49 ha entfallen auf Landweingebiete und 20,74 ha auf Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
BLE