Durch Änderungen im Zuschnitt mancher Feldblöcke muss die Gebietsausweisung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete jährlich neu erfolgen. Dies ist nun mit einer Änderung der Landesdüngeverordnung erfolgt. Die Neuausweisung gilt für das Jahr 2024.
Wenige hundert Feldblöcke sind bei der Neuausweisung aus den Kulissen herausgefallen, aber es sind auch wenige hundert Feldblöcke, bezogen auf ganz NRW, neu dazugekommen. Für die allermeisten Betriebe hat sich durch die Neuausweisung nichts verändert. Bitte kontrollieren Sie trotzdem, ob sich für Ihren Betrieb etwas verändert hat. Dies ist zum Beispiel auf der Internetseite www.elwasweb.nrw.de unter dem Pfad Karte/Gebiete nach §5, §13a Düngeverordnung/mit Nitrat belastete Gebiete (01/2024)/betroffene Feldblöcke möglich. Analog finden Sie die betroffenen Feldblöcke der eutrophierten Gebiete darunter. Die Kulissen der vergangenen Jahre finden Sie unter dem Stichwort „ältere Versionen“. Ab Anfang Januar finden Sie die neuen Kulissendaten auch im Düngeportal NRW.
Bei Fragen zur Gebietsausweisung wenden Sie sich bitte an die Infostelle Gebietsausweisung per Email an Gebietsausweisung [at] LWK.NRW.DE (Gebietsausweisung[at]LWK[dot]NRW[dot]DE).
Auf allen ausgewiesenen Flächen sind zusätzliche Auflagen nach Düngeverordnung und Landesdüngeverordnung einzuhalten. Details hierzu unter www.duengung-nrw.de unter Düngerecht/Erläuterungen zur Düngeverordnung/Anlage 2/Hinweise zu Auflagen in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten.
Weiterhin haben alle, die bereits seit 2021 Flächen im nitratbelasteten oder eutrophierten Gebiet bewirtschaften, bis Jahresende 2023 an einer Schulung zur Nährstoffeffizienz teilzunehmen. Die allerletzte Möglichkeit besteht im Rahmen eines eLearning Kurses. Anmeldung unter www.landwirtschaftskammer.de unter Schulungen Landesdüngeverordnung - Anmeldeschluss ist der 28. Dezember.
Dr. Stephan Jung,
Landwirtschaftskammer NRW
