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Ökolandbau NRW

Afrikanische Schweinepest und Biosicherheit

31.07.2024

Mitte Juli fand ein Online-Seminar zum Thema ASP – wie sieht ein geeignetes Biosicherheitskonzept für meinen Schweinebetrieb aus? – statt. Von verschiedenen Referenten wurde das Thema dabei beleuchtet, von den Rechtsgrundlagen der verschiedenen Verordnungen über Auswirkungen eines Seuchenfalles bis hin zu Umsetzungsmöglichkeiten von Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben. Im Folgenden einige Aspekte dazu.

Durch das neue EU-Tiergesundheitsrecht stehen Tierhalter vermehrt in der Verantwortung. Der Tierhalter hat als Unternehmer die Verantwortung, seinen Betrieb vor Seuchen zu schützen. Maßnahmen zum physischen Schutz der Schweine müssen von ihm durchgeführt werden, also beispielsweise die Umzäunung, Einfriedung oder auch Reinigung und Desinfektion. Tierärzte müssen den Betrieben dabei beratend zur Seite stehen. Wichtig: Im Seuchenfall kann die gewährte Entschädigung in Bezug gesetzt werden auf möglicherweise nicht eingehaltene rechtliche Vorgaben. Heißt, es kann zu Kürzungen kommen, wenn die Biosicherheit nicht ausreichend gegeben war.

Im Zuge des neuen EU-Rechtes ist weiterhin ein betriebsindividueller Biosicherheitsmanagementplan gefordert, der von der zuständigen Behörde zu genehmigen ist. Die Umsetzung dazu ist länderspezifisch unterschiedlich vorangeschritten: In Niedersachsen gibt es bereits das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“. Dieses Konzept fasst die aktuelle Gesetzgebung und die praktische Umsetzung auf den Betrieben sehr gut zusammen. In NRW gibt es derzeit noch kein derartiges Konzept. Dennoch kann es aus meiner Sicht sinnvoll und hilfreich sein, sich bereits jetzt am Konzept der Niedersachsen zu orientieren. Zu finden ist es hier.

Das Konzept gliedert sich in drei Bereiche

1) Leitfaden: Der Leitfaden stellt anhand von drei Sicherheitsstufen (je nach Betriebstyp und Seuchenlage) die Anforderungen des nationalen und EU-Rechts dar

2) Checkliste: Hier kann die für den eigenen Betrieb relevante Sicherheitsstufe ausgewählt werden, und die Punkte aus dem Leitfaden werden abgefragt und können kontrolliert werden

3) Managementplan: Im Managementplan wird das betriebsindividuelle Vorgehen festgehalten, also wie die Vorgaben erfüllt werden

Ebenfalls auf den Seiten der niedersächsischen Tierseuchenkasse zu finden sind zwei weitere gute Leitfäden. Einmal zur Kadaverlagerung und dann noch zur Einfriedung des Betriebes. Gerade letzterer veranschaulicht an Praxisbeispielen sehr gut, wie eine Einzäunung aussehen sollte und worauf zu achten ist. Gerade in Auslaufhaltungen ist eine ausreichende Einzäunung elementarer Bestandteil der Biosicherheit, ein Blick in den Leitfaden ist damit absolut empfehlenswert.

Wer die Biosicherheit auf seinem Betrieb überprüfen möchte, kann dieses auch mit der sog. Risikoampel tun, einem Online Angebot der Uni Vechta. Das Ausfüllen der Abfrage nimmt schon ein paar Minuten in Anspruch. Dafür bekommt man als Auswertung eine detaillierte Einstufung des eigenen Betriebes nach Ampelschema und getrennt nach Betriebsbereichen.


Ulrike Westenhorst,

Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Landwirtschaftskammer NRW