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Ökolandbau NRW

Aktuelle BTV-3 Verbringungsregeln

07.11.2023

BTV-3 Verbringungsregeln für Zucht- und Nutzvieh in freie Zonen in Deutschland

Um Tiere aus der BTV-3 Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb von Deutschland zu transportieren, müssen folgende Auflagen erfüllt sein:

  • Die Tiere müssen sieben Tage vor dem Transport mit einem Repellent oder Insektizid behandelt worden sein.
  • Es muss ein Ergebnis einer Blutuntersuchung auf BTV-3 vorliegen, das nicht älter ist als sieben Tage.
  • Es muss eine Tierhaltererklärung erstellt werden, in der bestätigt wird, dass in den letzten 30 Tagen vor dem Transport kein BTV-3 im Bestand nachgewiesen worden ist oder klinische Anzeichen für eine Infektion aufgetreten sind. Weiter muss bestätigt werden, dass die Tiere sieben Tage vor dem Transport mit Repellentien oder Insektiziden behandelt worden sind. 

Bis zur Veröffentlichung dieser Regelung durch die EU Kommission muss die zuständige Behörde des Empfängers über den Transport informiert werden. Weiter wurde beschlossen, dass Tiere aus den Niederlanden und Belgien ohne BTV-3 Untersuchung in die Restriktionszonen in NRW und Niedersachsen transportiert werden dürfen.


BTV-Situation

In der vergangenen Woche wurde der erste Fall von BTV-3 in Niedersachsen bestätigt, so dass es jetzt in Deutschland drei bestätigte Fälle gibt, zwei davon in NRW. Niedersachsen ist damit auch Restriktionszone für BTV-3.


Dr. Mark Holsteg,

Landwirtschaftskammer NRW/Tiergesundheitsdient

Foto: Andreas Pelzer, Landwirtschaftskammer NRW