Hinweis für kleine und extensiv wirtschaftende Betriebe, die gleichzeitig Öko 4-Förderung (Extensives Dauergrünland) beantragen.
Kleine Betriebe - darunter fallen Betriebe mit weniger als 15 ha oder weniger als 30 ha plus weiteren Bedingungen - und auch extensiv wirtschaftende Betriebe mit einem Einsatz von weniger als 50 kg N/ha und weniger als 30 kg P2O5/ha sind von den Aufzeichnungspflichten nach Düngeverordnung befreit. Die Details finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW.
Die düngerechtliche Befreiung von den Aufzeichnungspflichten erstreckt sich generell nur auf das Düngerecht und nicht auf andere Rechtsbereiche, wie zum Beispiel das Förderrecht.
Alle Betriebe, die die Öko 4-Regelung beantragen, können im Rahmen von förderrechtlichen Kontrollen zur Vorlage von Unterlagen zum betrieblichen Nährstoffmanagement verpflichtend werden.
Das Förderrecht sieht vor, dass die betrieblichen Aufzeichnungen aufzeigen müssen, dass die Auflagen der Öko 4-Regelung eingehalten worden sind. Dies müssen nicht zwingend Aufzeichnungen sein, wie sie nach der Düngeverordnung zu führen sind. Die „normalen“ düngerechtlichen Aufzeichnungen genügen in der Regel diesen Anforderungen.
Dr. Stephan Jung,
Landwirtschaftskammer NRW