Sollten die Schäden infolge von Tierseuchen in einem Betrieb gravierend oder sogar existentiell sein, sollte der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin dringend eine Ertragsschadenversicherung für den Betrieb abschließen.
Holen Sie mehrere Angebote ein und geben Sie den Versicherungsgesellschaften gleiche Viehzahlen vor. Achten Sie darauf, dass alle anzeigepflichtigen Tierseuchen inklusive BHV1, Blauzunge und Unfall (akuter Botulismus) im Vertrag versichert sind! Bei einigen Gesellschaften sind diese Risiken nicht automatisch mitversichert. Falls Sie Verträge ohne diese Risiken haben, ergänzen Sie den Vertrag entsprechend. Versuchen Sie dabei, eine Wartezeit von bis zu drei Monaten zu vermeiden.
Vielfach schlummern bei den Landwirten alte Verträge, die nicht mehr aktuell sind. Überprüfen Sie die Anzahl der Tiere, die Tierwerte, die Milcherlöse, die Deckungsbeiträge im Vertrag und passen die Summe nach aktuellen, durchschnittlichen Zahlen der vergangenen Jahre an. Die Versicherungen bieten in der Regel einen Unterversicherungsverzicht bei abweichenden Versicherungssummen von
10 bis 20 %, die sind im Schadensfall aber schnell aufgebraucht.
Burkhard Fry,
Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Ludger Bütfering, Landwirtschaftskammer NRW