Stehenlassen von Streifen auf Grünland und im Ackerfutterbau
Für den Schutz von Jungtieren, Wiesenvögeln, Niederwild sowie Insekten können Streifen auf Grünland oder im Ackerfutter stehengelassen werden. Diese Streifen schaffen Deckungs- und Rückzugsräume während und nach der Mahd.
Die Streifen können am Schlagrand, entlang von Zäunen, Gräben und Fließgewässern oder auch mal mitten im Schlag angelegt werden. Bei jedem Schnitt kann der Streifen an eine andere Stelle verlegt werden. Stellen mit nicht optimalen Standortbedingungen bieten sich besonders an. Optional könnten Streifen auch über mehrere Schnitte hinweg bis in den Spätsommer stehen bleiben, sodass die meisten Jungtiere die sichere Kinderstube verlassen haben. Die optimale Breite eines Streifens liegt bei 3 bis 15 m, es können aber auch nicht-streifenförmige Flächen stehen gelassen werden. Wird an den Stellen zusätzlich die Düngung reduziert, unterstützt dies eine artenreiche Wiesenflora, die viele Insekten anzieht.
Generell ist beim Schnitt das wildtierschonende Mähen von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen zu beachten – dabei kann das Wild auch in Richtung des Streifens, der stehen bleibt, gedrückt werden. Zum Schutz von Wildtieren bei der Mahd hat sich der vorherige Einsatz von Wärmebilddrohnen als zuverlässige Maßnahme bewährt.
Weitere Infos unter diesen Links:
- Gras(streifen) beim Schnitt stehen lassen
- Wildtierverluste bei der Grasernte vermeiden
- Förderung von Altgrasstreifen/-flächen ab 2023 (S.10)
Ein ausführliches Informationsangebot gibt es unter www.biodiversitaet-nrw.de
Landwirtschaftskammer NRW/Biodiversitätsberatung

Bei der Staffelmahd und beim alternierenden Mähen werden Grasstreifen zum Beispiel mitten im Schlag stehengelassen. Foto: Carolin Runig, Landwirtschaftskammer NRW