Wegraine und Feldränder sollten, wenn nötig, maximal einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden - im Optimalfall erst ab Ende Juli/Anfang August, um die Hauptbrut- und Setzzeit zu meiden. Eine nicht zu tiefe Schnitthöhe von über 10 cm verschont Kleintiere am Boden. Um die Biodiversität zu fördern, sollten Wegraine und Feldränder möglichst zeitlich versetzt bearbeitet und Teilabschnitte überjährig stehengelassen werden. Ein stehengelassener Aufwuchs bietet Insekten und anderen Tieren Überwinterungsmöglichkeit und Deckung. Um Wegraine als Lebensraum zu optimieren und als Netzwerk in der Agrarlandschaft zu perfektionieren, sollte eine dichte Mulchdecke nach dem Schnitt vermieden werden. An Feldränder angrenzende Blüh- oder Pufferstreifen können zusätzlich den Lebensraum verbreitern.
Weitere Infos zu Blühstreifen u.v.m. finden Sie im Maßnahmenfinder Biodiversität unter www.biodiversitaet-nrw.de. Bis zum 30. Juni können nun die Grundanträge für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) und Vertragsnaturschutz eingereicht werden.
Lisa Klophaus,
Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Lara Ergezinger, Landwirtschaftskammer NRW