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Ökolandbau NRW

Biodiversität: Blühstreifen mulchen, aber wann?

25.08.2021

Blühstreifen und -flächen sind artenreiche Lebensräume und wertvoll für Insekten, Vögel und andere Wildtiere. Sie sind Nahrungsquelle, Lebensraum, Brutplatz sowie Deckungs- und Überwinterungsmöglichkeit. Auch die Bevölkerung erfreut sich an bunten Blühstreifen. Jedoch sind nicht nur bunte Blühstreifen wertvoll, sondern auch alte und abgestorbene Bestände, die zum Beispiel einigen Insekten in den Stängeln und Pflanzenresten einen Reproduktionsort über den Winter bieten. Auch Vögel und Säugetiere können in diesen Strukturen Nahrung und Deckung finden.

Ab dem 1. August können AUM-Blühstreifen und -flächen (Agrarumweltprogramm) gemulcht werden. Dabei sollte jedoch individuell entschieden werden, ob eine Pflegemaßnahme überhaupt notwendig ist. AUM-Blühstreifen/-flächen müssen nur alle zwei Jahre gemäht oder gemulcht werden. Genauer gesagt: Alle zwei Jahre muss eine Mindesttätigkeit durchgeführt werden. Die Aussaat gilt als solche, sodass erst spätestens zwei Jahre nach Aussaat alles einmal zerkleinert und flächig verteilt worden sein muss.

Die Pflanzen sollten nach Möglichkeit hoch abgeschnitten werden. Auf diese Weise können Blühaspekte erhalten und vielfältige Strukturen auch innerhalb des Streifens oder der Fläche geschaffen werden. Falls unerwünschte Problemunkräuter oder -gräser ein tolerierbares Maß im Bestand überschreiten, sollten nach Möglichkeit nur die betroffenen Stellen und nicht die gesamte Fläche gemulcht werden. Auch beim Pflegemanagement von Blühstrukturen gilt häufig das Motto: Weniger ist mehr!

Weitere Infos zu Blühstreifen finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.

Foto: Peter Gräßler, Landwirtschaftskammer NRW

Um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen, ist es zu empfehlen, mehrjährige Streifen gestaffelt zu mähen oder zu mulchen und somit über den Winter Teilbereiche stehen zu lassen. Die Pflicht, alle zwei Jahre zu schneiden, wird somit abwechselnd auf der Fläche erfüllt.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen