Die diesjährige Antragsphase steht vor der Tür. Die Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität sind nochmal vielfältiger geworden! Hinsichtlich der Umsetzung und Beantragung von Biodiversitätsmaßnahmen aus den Öko-Regelungen, Agrarumweltmaßnahmen und dem Vertragsnaturschutz gilt es einige Termine und Fristen zu beachten.
Eine Übersicht finden Sie in der folgenden Tabelle.

Allgemein werden alle Maßnahmen über das ELAN-Programm, eingezeichnet, codiert und für eine Auszahlung beantragt. Grundsätzlich können Öko-Regelungen jährlich beantragt und im gleichen Jahr umgesetzt werden, während Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen 5-jährig umzusetzen und ein Jahr im Voraus zu beantragen sind. Besonders bei Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz ist aufgrund der naturschutzfachlichen Eignung der Fläche vor Grundantragsstellung eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde oder Biologischen Station des jeweiligen Kreises ratsam. Auch die kostenlose Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer NRW steht unterstützend bei der Planung zur Seite. Für die Auszahlung der Förderungen von bereits umgesetzten Maßnahmen muss jährlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden.
Ihre regionalen Ansprechpersonen aus der Biodiversitätsberatung und weitere Informationen finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.
Landwirtschaftskammer NRW