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Ökolandbau NRW

Biodiversität und Ökoregelungen

27.02.2025

Die Öko-Regelungen (ÖR) sind freiwillige Fördermaßnahmen, mit denen unter anderem die Biodiversität in der Landwirtschaft gesteigert werden soll. Diese können je nach Maßnahme auf Ackerland, Dauergrünland oder in Dauerkulturen angelegt werden.

Die ÖR können sowohl von konventionell, als auch ökologisch wirtschaftenden Betrieben beantragt werden. Durch ihren einjährigen Verpflichtungszeitraum bieten sie Flexibilität bei der Planung und Durchführung. Betriebe können insgesamt zwischen sieben verschiedenen ÖR auswählen. Auf Ackerland wird zum Beispiel die Anlage von Brachen (nichtproduktiven Flächen) mit bis zu 1 300 €/ha gefördert. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Anlage von Altgrasstreifen auf Dauergrünland, die extensive Dauergrünlandbewirtschaftung oder der Verzicht von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.

Die Beantragung der ÖR kann ohne vorherige Grundantragsstellung erfolgen, sodass es möglich ist, Maßnahmen im Spätwinter/Frühjahr zu planen, anzulegen und im gleichen Jahr noch eine Auszahlung zu beantragen. Die Angaben der Flächen müssen mit dem ELAN-Antrag bis zum 15. Mai bei der jeweiligen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Wichtig ist es hierbei, die individuellen Förderbedingungen und Zeiträume zu berücksichtigen, denn teilweise müssen bestimmte Vorgaben bereits ab dem 1. Januar des Antragsjahres eingehalten werden.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen ÖR, wie auch zu weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt, finden Sie auf der Webseite für Biodiversität der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.


Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Elisabeth Verhaag, Landwirtschaftskammer NRW