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Ökolandbau NRW

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung gestartet

19.03.2024

Zum 1. März hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung gestartet. Zunächst nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge für Investitionen wie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Schweineställen oder einzelner Haltungsbereiche entgegen. Die Förderung laufender Mehrkosten beginnt im April 2024. 

Mit 1 Mrd. € fördert das BMEL in den nächsten Jahren Investitionen in besonders tiergerechte Ställe sowie laufende Mehrkosten einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise. Zunächst konzentriert sich das Programm auf die Schweinehaltung (Sauen, Aufzuchtferkel und Mastschweine). Förderfähig sind ab 1. März 2024 (investive Richtlinie) unter anderem

  • die Errichtung oder Modernisierung tierwohlgerechter Ställe 
  • der Kauf neuer technischer Einrichtungen, Maschinen, Haltungseinrichtungen, auch der Freilandhaltung, einschließlich der dafür notwendigen IT-Ausstattung,
  • relevante Planungs- und Beratungsleistungen
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Die Förderhöhe wird gestaffelt. Wer bis zu 500 000 € investiert, kann bis zu 60 % der Gesamtinvestitionssumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis 2 Mio. € können bis zu 50 % der Kosten gefördert werden, die weiteren Kosten bis 5 Mio. € mit bis zu 30 %. Die Förderung ist an die Erfüllung von Voraussetzungen, wie beispielsweise mehr Platz und den Zugang zum Außenklima oder Auslauf, gebunden.

Förderung laufender Mehrkosten ab April

Eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL unterstützt die Betriebe mit einer Förderung dieser Mehrkosten, gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1 500 Aufzuchtferkel und 1 500 Mastschweine können 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgeTierzahlen bis 200 Sauen, 6 000 Aufzuchtferkel und 6 000 Mastschweine können 70 % der Mehrkosten gefördert werden.

Förderfähige Mehrkosten sind solche, die dem Betrieb durch die Erfüllung von sogenannten Premiumanforderungen in den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio entstehen. Für einen Antrag auf Förderung der laufenden Mehrkosten ist es nötig, dass der landwirtschaftliche Betrieb von der BLE einmalig vorab als förderfähig anerkannt wurde. Dafür muss er Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Kontakt für Fragen

Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228/ 68 45 -27 55 oder per E-Mail an stallumbau [at] ble.de (stallumbau[at]ble[dot]de) zur Verfügung. Auf www.ble.de/umbau-tierhaltung hat die BLE alle wichtigen Informationen sowie die benötigten Antragsunterlagen für landwirtschaftliche Betriebe bereitgestellt. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Kontaktdaten sind dort zu finden.


BLE

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW