Am 23. Mai bietet das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft um 19 Uhr das Web-Seminar „Unlautere Handelspraktiken in der Landwirtschaft“ an.
Als kleinerer Handelspartner kann man sich gegen einen größeren nicht durchsetzen.“ Diese pauschale Aussage stimmt nicht mehr, seit es das Gesetz zum Verbot unlauterer Handelspraktiken (UTP) gibt. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) erklärt in dem Web-Seminar, was sich hinter dem Gesetz verbirgt und wie es Erzeuger und Lieferanten unterstützen kann.
Unter unlauteren Handelspraktiken (Unfair Trading Practices – UTP) sind Vertragsklauseln und Verhaltensweisen zu verstehen, die in Geschäftsbeziehungen zwischen großen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten als unfair anzusehen und unzulässig sind. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), in der auch das BZL angesiedelt ist, sorgt als Durchsetzungsbehörde dafür, dass diese Verbote eingehalten werden.
Dr. David Jüntgen und Barbara Jeannot aus dem BLE-Referat „Unlautere Handelspraktiken“ erläutern den Hintergrund des Gesetzes und informieren über erste Erfolge ihrer Arbeit. Außerdem stellen sie das anonyme Online-Hinweisgebersystem vor: Darüber können sich Personen oder Unternehmen, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind oder davon wissen, völlig anonym an die BLE wenden.
Um am Web-Seminar teilzunehmen, ist eine Anmeldung bis zum 21. Mai unter www.praxis-agrar.de/veranstaltungen erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Fragen zur Veranstaltung können im Vorfeld per Email an webseminare-ble4 [at] ble.de (webseminare-ble4[at]ble[dot]de) gerichtet werden.
Weiterführende Informationen gibt es unter www.ble.de/utp. Zwei Kurzfilme erklären, was sich hinter dem Gesetz zum Verbot unlauterer Handelspraktiken (UTP) verbirgt und wie man sich wehren kann:
BLE - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BLE - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deutschland