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Ökolandbau NRW

Dokumentationspflicht DBE

29.03.2021

Aufsummierung der Düngebedarfsermittlung 2020 bis zum 31. März

Die Aufsummierung der Düngebedarfsermittlungen (DBE) für den Bezugszeitraum 2020 hat bis zum 31. März 2021 zu erfolgen. Diese Dokumentationspflicht ist CC-relevant und zieht gegebenenfalls eine Prämienkürzung nach sich. Kontrolliert wird nur die Aufsummierung der Düngebedarfsermittlungen für Stickstoff, nicht die für Phosphat. Es geht um die Summe aus Düngebedarf je Kultur und ha (laut DüV) x ha-Umfang. Die Betriebe sollten prüfen, ob eine Aufsummierung vorliegt oder diese bis zum 31. März 2021 anfertigen.

Diese Regelung betrifft nicht die Düngungsmaßnahmen im Rahmen der Düngedokumentation (Notierung der aufgebrachten Mist- und Güllemenge innerhalb von zwei Tagen). Diese muss erstmalig zum 31. März 2022 für den Bezugszeitraum 2021 vorliegen. Fragen dazu beantwortet David Büchler per Email an david.buechler [at] lwk.nrw (david[dot]buechler[at]lwk[dot]nrw).de oder telefonisch unter 0 25 06/ 309 -639.

Wirtschaftsdüngerabgabe rechtzeitig melden

Am 31. März endet die Meldefrist für Abgaben und Importe von Wirtschaftsdüngern aus dem Kalenderjahr 2020. Im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW (www.meldeprogramm-nrw.de) sind die Daten zu erfassen. Wer die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen nicht rechtzeitig oder nicht richtig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Landwirtschaftskammer NRW

Auch die Wirtschaftsdüngerabgabe muss rechtzeitig gemeldet werden. Foto: Dominic Menzler, BLE