Bis zum 31. März müssen alle dokumentationspflichtigen Betriebe die düngerechtlich geforderten Unterlagen erstellt haben. Welche Unterlagen bis zu der Frist vorliegen müssen, wird in folgender Übersicht zusammengestellt.
- Düngebedarfsermittlung N und P2O5 2022 und überprüfen, ob für 2021 vollständig: Die DBE kann über Ihre digitale Ackerschlagkartei oder auch handschriftlich erfolgen. Wir empfehlen jedoch, das Düngeportal NRW dafür zu nutzen (Düngeportal NRW). Überprüfen Sie in diesem Zuge auch, ob die DBE für 2021 vollständig vorliegt. Außerdem empfiehlt es sich auch zu klären, ob Flächen in nitratbelasteten oder eutrophierten Gebieten liegen, da sich die Kulisse im Dezember 2021 etwas geändert hat. Die Gebiete können unter www.elwasweb.nrw.de eingesehen werden.
- Düngedokumentation fortlaufend und überprüfen, ob für 2021 vollständig: Die Dokumentation einer Düngung hat fortlaufend spätestens zwei Tage nach dem Ausbringen zu erfolgen. Auch hier ist eine Dokumentation in der Ackerschlagkartei oder handschriftlich zulässig, aber nicht empfehlenswert. Nutzen Sie stattdessen das Düngeportal NRW.
- Bei Weidehaltung: Weidetagebuch: Betriebe mit Weidehaltung müssen das Weidetagebuch aus dem Kalenderjahr 2021 nach Abschluss der Weideperiode erstellen. Aufzuzeichnen sind die Art, zum Beispiel Milchkühe oder Jungrinder, und die Anzahl der auf der Weide gehaltenen Tiere und deren jeweilige Anzahl der Weidetage. Dazu können Sie im Düngeportal unter „Düngung“ -> „Beweidung“ eine PDF-Vorlage herunterladen oder den NOG-Rechner nutzen.
Bis zum 31. März muss die jährliche betriebliche Gesamtsumme des Nährstoffanfalls auf der Weide in die Anlage 5 eingetragen werden. Diese Zahl liefert Ihnen der NOG-Rechner. Eine Video-Anleitung zu den geforderten Angaben zur Weidehaltung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=SlTdlkx0WDo
- Meldung von Abgabe und Import (außerhalb von NRW) von Wirtschaftsdüngern
für das vorangegangene Kalenderjahr 2021 sind bis zum 31. März 2022 Abgaben und Importe der Wirtschaftsdünger außerhalb von NRW im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zu dokumentieren.
NEU:
- Berechnung der betriebsindividuellen N-Obergrenze („Wirtschaftsdüngercheck“)
- Die betriebsindividuelle N-Obergrenze kann ebenfalls im NOG-Rechner ermittelt werden (Download Excel-Anwendung NOG-Rechner).
- Jährlicher betrieblich aufsummierter Nährstoffeinsatz („Anlage 5“)
- Das Formblatt in der Anlage 5 der Düngeverordnung ist auszufüllen und wird stichprobenartig von einigen Betrieben zur Kontrolle eingefordert werden. Das Dokument ist in drei Blöcke aufgeteilt.
- Der erste Block (nach DüV §6) kann mit den Daten aus dem NOG-Rechner ausgefüllt werden.
- Für den zweiten Block (nach DüV §10) geben Ihnen die DBE und Düngedokumentation die notwendigen Informationen.
- Der dritte Block (nach DüV §13a) ist nur von Betrieben auszufüllen, die Flächen in nitratbelasteten Gebieten bewirtschaften und deren jährlichen Nährstoffeinsatz auf diesen Flächen im Mittel mehr als 160 kg N (gesamt) bzw. 80 kg N (mineralisch) je ha beträgt. Dies lässt sich von der jeweiligen Düngedokumentation ableiten...
- Ist mein Betrieb überhaupt dokumentationspflichtig?: Unter anderem Betriebe, die extensiv wirtschaften - das heißt, bei denen im Betrieb jährlich weniger als 50 kg N und 30 kg P2O5 je ha aufgebracht werden - sind befreit von den Dokumentationspflichten der Düngeverordnung (Düngebedarfsermittlung, Düngedokumentation und Weidetagebuch), und damit auch von der Erstellung der Anlage 5. Ob Ihr Betrieb zu dieser Ausnahme gehört, können Sie über den zuletzt erstellten Nährstoffvergleich oder den NOG-Rechner nachweisen.
Falls Sie sich unsicher sind, ob sie mit ihrem Betrieb dokumentationspflichtig sind oder zusätzlich eine Stoffstrombilanz erstellen müssen, können sie dies ebenfalls mit dem NOG-Rechner überprüfen. Download Excel-Anwendung NOG-Rechner
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an David Büchler wenden. Hierbei können Sie auch Ihre erstellten Unterlagen auf Plausibilität überprüfen lassen. Kontakt siehe den Kasten rechts.
David Büchler, Judith Stratbücker
Landwirtschaftskammer NRW