Logo der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - zur Startseite der Landwirtschaftskammer

Ökolandbau NRW

Einladung zur Infoveranstaltung Öko-Regelung 5: Kennarten auf Dauergrünland

Wann: 27. April 2023
Zeit: 19:00 bis 20:30
Fachgebiet(e):
Förderung

Am Donnerstag, 27.04.2023 bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen von 19:00 Uhr bis 20.30 Uhr die Online-Veranstaltung "Öko-Regelung 5: Kennarten auf Dauergrünland" an.

Mit der neuen GAP ab 2023 gibt es auch neue Fördermöglichkeiten für freiwillige, biodiversitätsverbessernde Maßnahmen.Zu den Maßnahmen zählen die neuen Öko-Regelungen der ersten Fördersäule für die eine Beantragung und Umsetzung im jeweiligen Antragsjahr, also auch noch 2023, möglich ist. Eine dieser Öko-Regelungen betrifft das Vorhandensein von mindestens 4 Kennarten auf Dauergrünland, also Pflanzenarten, die eine relativ extensive Bewirtschaftung anzeigen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen einen Einblick in diese Maßnahme, stellt die geforderten Kennarten vor, gibt Tipps für die Umsetzung und erläutert förderrechtliche Aspekte.

Um möglichst vielen die Chance an der Teilnahme zu geben, findet die Online-Veranstaltung hierfür an zwei Terminen statt (erster Termin am Montag, 24.04.2023 von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr).

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, klicken Sie einfach am Termin Ihrer Wahl auf den unten angeführten Link, um an der Veranstaltung teilzunehmen.

 

Microsoft Teams-Besprechung

Hier klicken, um an der Besprechung teilzunehmen

Besprechungs-ID: 357 608 581 504
Passcode: KFWSv3

Oder rufen Sie an (nur Audio): +49 69 667781601,,719141617#  Telefonkonferenz-ID: 719 141 617#

Veranstalter

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Postanschrift:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Deutschland

Fax: 0251 2376-521
Tel.: 0251 2376-0
Anbauverband k.A.