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Ökolandbau NRW

ELAN-Antragstellung bis Mitte Mai

28.04.2025

Der Antrag auf Flächenbeihilfen muss bis zum 15. Mai gestellt sein. Zwar können Flächenanträge noch bis zum 31. Mai nachgereicht werden, diese sind dann jedoch prozentual um jeden Tag Verspätung zu kürzen. 

Anträge auf der gekoppelten Tierprämie für Schafe/Ziegen und Mutterkühe können nur bis zum 15. Mai berücksichtigt werden. Eine Antragstellung im Juni ist generell verfristet und kann nicht mehr bewilligt werden. 

Der Sammelantrag und die Auszahlungsanträge im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen sind mittels des ELAN-Programms einzureichen. Neben den Merkblättern stehen im Vorfeld der Antragstellung auch Informationen im Internetangebot der Landwirtschaftskammer in der Rubrik Förderung zur Verfügung.  Für die ELAN-Antragstellung ist für eine ordnungsgemäße Übertragung der Betriebsdaten der Chrome-Browser von Google zu nutzen. Sobald der Antrag elektronisch eingereicht wurde, gilt der Antrag als gestellt und der Antragseingang bei der Zahlstelle wird mittels einer E-Mail bestätigt

Zu beachten ist, dass nur die Person antragsberechtigt ist, die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung offiziell und nachweislich, beispielsweise durch die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, niedergelassen hat und zum Antragsende am 15. Mai Betriebsinhaber ist. Sollte ein Betriebswechsel vorliegen, so muss sich der Betriebsübernehmer rechtzeitig vor der Antragstellung an die Kreisstelle wenden, damit eine neue Unternehmer- und ZID-Nummer zur Antragstellung zugewiesen werden kann. 

Unabhängig von der Antragsfrist können ohne Kürzungen bis zum 31. Mai noch einzelne Flächen nachträglich beantragt werden. Eine Nachmeldung von Tieren ist nur bis zum 15. Mai möglich. Eine Nachmeldung von Flächen ab dem 1. Juni ist nicht möglich. Antragsänderungen sind ebenfalls über das ELAN-Programm einzureichen. 

Neue Grundanträge für die Agrarumweltmaßnahmen, den Vertragsnaturschutz sowie für bestimmte Tierwohlmaßnahmen können noch bis zum 30. Juni mittels des ELAN-Programms gestellt werden.


Roger Michalczyk,
Landwirtschaftskammer NRW