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Ökolandbau NRW

Fenster für Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn und Co.

10.10.2023

Um Offenlandarten, wie zum Beispiel die Feldlerche, im nächsten Jahr bei der Brut und Aufzucht zu unterstützen, können verschiedene Maßnahmen bei der Getreideaussaat umgesetzt werden.

Einfach anzulegen und dennoch effektiv sind sogenannte Lerchenfenster. Diese künstlich geschaffenen Fehlstellen von etwa 20 m² Größe werden von der Feldlerche gerne zur Landung genutzt. Sie können bereits bei der Getreideaussaat angelegt werden, indem die Sämaschine für einige Meter angehoben oder abgestellt wird. Optimaler Weise sollten zwei bis zehn Fenster pro Hektar, etwas entfernt von den Fahrgassen und dem Vorgewende, anlegt werden. Die Lerchen bauen dann in direkter Nähe zu den Fenstern ihr Nest in den Getreidebestand.

Lerchenfenster sollten nicht in Wintergerste angelegt werden, denn diese wird meist schon mitten in der Brutzeit geerntet. Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen können regulär stattfinden, wobei die mechanische Unkrautbekämpfung um das Fenster während der Brutzeit unterbleiben sollte. Idealerweise befinden sich in der Nähe Strukturen wie Blühstreifen oder Säume, die Insekten anlocken, welche als eiweißreiche Nahrung dienen.

Foto: Elisabeth Verhaag, Landwirtschaftskammer NRW

In weiten Reihen säen

Eine weitere Maßnahme zur Unterstützung von Feldlerche und Co. ist der Anbau von Getreide in weiter Reihe. Als Agrarumweltmaßnahme „Getreideanbau mit weiter Reihe und optionaler Stoppelbrache“ kann diese Anbauform sogar finanziell unterstützt werden. Gefördert wird hierbei der Getreideanbau mit durchschnittlich mindestens 20 cm Reihenabstand unter Einhaltung bestimmter Vorgaben. Der sich so entwickelnde Bestand bietet eine ideale Kinderstube und Lebensraum für verschiedene Offenlandarten. Die nach der Ernte optionale Stoppelbrache bietet Deckung und Nahrung im Winter.

Der Prämiensatz liegt bei 540€/ha/Jahr und bei zusätzlicher Stoppelbrache plus 70€/ha/Jahr. Für den Prämienerhalt muss im Vorjahr bis zum 30. Juni ein Grundantrag über ELAN-NRW erfolgen und bewilligt werden. Auch im Vertragsnaturschutz wird der Anbau in weiter Reihe gefördert. Der Prämiensatz ist hier höher, jedoch sind weitere Auflagen zu Pflanzenschutz und Düngung einzuhalten. Eine Umsetzung ohne Förderung ist natürlich jederzeit möglich und bedarf keiner weiteren Abstimmung oder Angabe.

Weitere Informationen zu biodiversitätsfördernden Maßnahmen unter www.biodiversitaet-nrw.de.


Elisabeth Verhaag, Peter Gräßler,

Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Peter Gräßler, Landwirtschaftskammer NRW