
Foto: Alfons Fübbeker, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Einige interessante Fördermöglichkeiten für Milchviehbetriebe sind wieder angelaufen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) öffnet das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ ab sofort wieder für antragstellende Unternehmen. Möglich wird die Öffnung durch die seit Ende August erfolgte Mittelbereitstellung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung. Somit können wieder neue Projekte zur Umsetzung ihrer betrieblichen Energiewende bewilligt werden. Für Milchviehbetriebe können folgende Fördermöglichkeiten der Richtlinie Teil A – „Landwirtschaftliche Primärproduktion“ interessant sein.
Als sogenannte Einzelmaßnahme im direkten Austausch von alter gegen neue energieeffiziente Technik werden in einer Höhe von 30 % des Nettobetrages gefördert:
frequenzgesteuerte Milch- und Vakuumpumpen | Ventilatoren |
Vorkühler | Kompressoren |
Wärmetauscher | Reifendruckregelanlagen |
elektrische Energiespeicher | thermische Energiespeicher (z.B. Eiswasser) |
Die Umrüstung und die Neuanschaffung folgender elektrifizierter Landmaschinen als Ersatz für Maschinen mit einem Verbrennungsmotor werden in einer Höhe von 20 % des Nettobetrages gefördert:
Futtermischwagen | Traktoren |
Hoflader | Radlader |
Teleskoplader |
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Die Neuanschaffung folgender autonom arbeitenden Roboter in der Innenwirtschaft werden in einer Höhe von 20 % des Nettobetrages gefördert:
Futterschieber | Spaltenbodenschieber |
Die Neuanschaffung folgender autonom arbeitender Roboter in der Innenwirtschaft werden mit maximal 30 %, jedoch unter Berücksichtigung einer Fördereffizienz von maximal 1 200 € je nachgewiesener eingesparter Tonne CO2 gefördert. Hierzu ist ein maßnahmenspezifisches Energiesparkonzept eines von der BLE anerkannten Sachverständigen zu erstellen:
Automatische Fütterung | Kühlanlagen mit natürlichen Kältemitteln |
Ihre Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer NRW
Norbert Hansmann, Telefon: 0 291/ 99 15 44; Email: norbert.hansmann [at] lwk.nrw.de (norbert[dot]hansmann[at]lwk[dot]nrw[dot]de)
Christian Natrop; Telefon: 0 28 21/ 99 61 21; Email: christian.natrop [at] lwk.nrw.de (christian[dot]natrop[at]lwk[dot]nrw[dot]de)
Dr. Joachim Matthias,
Landwirtschaftskammer NRW