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Förderungen für Milchviehbetriebe angelaufen

24.09.2024

Foto: Alfons Fübbeker, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Einige interessante Fördermöglichkeiten für Milchviehbetriebe sind wieder angelaufen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) öffnet das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ ab sofort wieder für antragstellende Unternehmen. Möglich wird die Öffnung durch die seit Ende August erfolgte Mittelbereitstellung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung. Somit können wieder neue Projekte zur Umsetzung ihrer betrieblichen Energiewende bewilligt werden. Für Milchviehbetriebe können folgende Fördermöglichkeiten der Richtlinie Teil A – „Landwirtschaftliche Primärproduktion“ interessant sein. 

Als sogenannte Einzelmaßnahme im direkten Austausch von alter gegen neue energieeffiziente Technik werden in einer Höhe von 30 % des Nettobetrages gefördert:

frequenzgesteuerte Milch- und Vakuumpumpen

Ventilatoren

Vorkühler

Kompressoren

Wärmetauscher

Reifendruckregelanlagen

elektrische Energiespeicher

thermische Energiespeicher (z.B. Eiswasser)

Die Umrüstung und die Neuanschaffung folgender elektrifizierter Landmaschinen als Ersatz für Maschinen mit einem Verbrennungsmotor werden in einer Höhe von 20 % des Nettobetrages gefördert:

Futtermischwagen

Traktoren

Hoflader

Radlader

Teleskoplader

 

Die Neuanschaffung folgender autonom arbeitenden Roboter in der Innenwirtschaft werden in einer Höhe von 20 % des Nettobetrages gefördert:

Futterschieber

Spaltenbodenschieber

Die Neuanschaffung folgender autonom arbeitender Roboter in der Innenwirtschaft werden mit maximal 30 %, jedoch unter Berücksichtigung einer Fördereffizienz von maximal 1 200 € je nachgewiesener eingesparter Tonne CO2 gefördert. Hierzu ist ein maßnahmenspezifisches Energiesparkonzept eines von der BLE anerkannten Sachverständigen zu erstellen:

Automatische Fütterung

Kühlanlagen mit natürlichen Kältemitteln

Ihre Ansprechpartner bei der Landwirtschaftskammer NRW

Norbert Hansmann, Telefon: 0 291/ 99 15 44; Email: norbert.hansmann [at] lwk.nrw.de (norbert[dot]hansmann[at]lwk[dot]nrw[dot]de)

Christian Natrop; Telefon: 0 28 21/ 99 61 21; Email: christian.natrop [at] lwk.nrw.de (christian[dot]natrop[at]lwk[dot]nrw[dot]de)


Dr. Joachim Matthias,
Landwirtschaftskammer NRW