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Ökolandbau NRW

Fortbildungspflicht bei Isofluran-Narkose

24.04.2023

Viele Landwirte kastrieren seit über zwei Jahren die Saugferkel unter Isoflurannarkose. Nach der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) müssen die sachkundigen Personen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab erstmaliger Ausstellung des Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Narkose durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin teilnehmen.

Für die ersten sachkundigen Personen läuft diese Drei-Jahresfrist im Laufe des Jahres 2023 ab. Die Teilnahme an der Überprüfung muss von dem / der betreuenden Tierarzt/Tierärztin bescheinigt werden. Die Bescheinigung muss nicht zum Veterinäramt geschickt werden, sondern im Betrieb zur Einsichtnahme vorliegen. Außerdem besteht, ebenfalls erstmals innerhalb von drei Jahren ab erstmaliger Ausstellung des Sachkundenachweises und danach alle fünf Jahre, die Verpflichtung zur Teilnahme an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung bei einem Tierarzt / einer Tierärztin, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird. Auch darüber muss eine Bescheinigung ausgestellt werden, die ebenfalls dem Veterinäramt auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Die Landwirtschaftskammer bietet dazu am 9. Mai um 13.30 Uhr eine Fortbildungsschulung für sachkundige Personen auf Haus Düsse an; Infos und einen Anmeldelink finden Sie hier. Eine weitere Fortbildung findet am 18. Oktober auf Haus Düsse statt. Außerdem sind für den Herbst 2023 Angebote über die Unternehmerskreise der Landwirtschaftskammer NRW in verschiedenen Kreisstellen geplant.


Dr. Claudia Lambrecht,

Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Dr. Jürgen Harlizius, Landwirtschaftskammer NRW