Der Integrierte Pflanzenschutz ist das Leitbild für den Pflanzenschutz in Deutschland und hat mit der Berücksichtigung der Grundsätze im Rahmen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutzgesetz schon seit 1986 Tradition. Seit 2012 sind die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – mit Inkrafttreten des Deutschen Pflanzenschutzgesetztes (Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG, Anhang III) – für alle Landwirte verpflichtend.
Die Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau sind nun vom Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen worden. Auf der NAP-Webseite ist die Leitlinie unter folgenden Link abrufbar: https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzenschutz/leitlinien-ips/
Landwirtschaftskammer NRW

Der Einsatz von Herbiziden und Insektiziden hat direkt und mittelbar vielfältige negative Effekte auf die biologische Vielfalt. Foto: Harald Kramer, Landwirtschaftskammer NRW