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Ökolandbau NRW

Herbstdüngung, was ist nach DüV erlaubt

18.08.2020

Düngerausbringung, ©BLE, Bonn/Foto: Dominic Menzler

Die DüV bringt viele Regelungen mit sich, die bei der Herbstdüngung beachtet werden müssen. Da es viele Sonderregelungen gibt, verschafft eine Tabelle einen schnellen Überblick. Sie zeigt übersichtlich, was im Einzelfall erlaubt ist und was nicht. Die Tabelle lässt sich aus zwei Richtungen lesen, entweder ausgehend vom vorhandenen Düngemittel (vertikal) oder ausgehend von den angebauten Kulturen (horizontal).


DüV-konforme Düngung in NRW 2020

(Diese Tabelle dient lediglich der groben Orientierung, für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.)

Tabelle: Mindestwirksamkeit für Stickstoff im Jahr des Aufbringens mit Ergänzung NRW

Ausgangsstoff des Düngemittels

Mindestwirksamkeit im Jahr des Aufbringens
in % des Gesamtstickstoffgehaltes
Rindergülle 60
SchweineGülle 70
Rinder-, Schaf- und Ziegenfestmist 25
Schweinefestmist 30
Hühnertrockenkot 60
Geflügel- und Kaninchenfestmist 30
Pferdefestmist 25
Rinderjauche 90
Schweinejauche 90
Klärschlamm flüssig (< 15 % TM) 30
Klärschlamm fest (≥ 15 % TM) 25
Pilzsubstrat 10
Grünschnittkompost 3
Sonstige Komposte 5
Biogasanlagengärrückstand flüssig 50
Biogasanlagengärrückstand fest 30

Ergänzung NRW

Handelsdünger (auch für ökologischen Land- und Gartenbau)

Handelsdünger pflanzlicher Herkunft fest 40
Handelsdünger pflanzlicher Herkunft flüssig 55
Handelsdünger tierischer Herkunft fest 65
Bei weiteren Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich an David Büchler (Mobil: 0151 2198 9628, Mail: david.buechler [at] lwk.nrw.de (david[dot]buechler[at]lwk[dot]nrw[dot]de))

Zusammengestellt von Pascal Gerbaulet und David Büchler, Ökoteam Landwirtschaftsschaftskammer NRW, 11. August 2020