Logo der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - zur Startseite der Landwirtschaftskammer

Ökolandbau NRW

IAP als Aufmerksamkeit für Mitarbeiter

14.11.2024

Nach dem Corona Bonus hat der Gesetzgeber infolge des Ukrainekrieges seit Oktober 2022 eine weitere Möglichkeit eines steuerfreien Bonus nach Paragraf 3 Nr. 11 c Einkommensteuergesetz (EStG), die Inflationsausgleichsprämie (IAP), gegeben. Bis zum 31. Dezember 2024 gibt es diese Möglichkeit.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wegen der Inflation eine Sonderzahlung von bis zu 3 000 € steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Ein rechtlicher Anspruch seitens des Arbeitnehmers auf die IAP besteht nicht, da es eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers handelt. Sie muss zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt sowie die arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätze beachtet werden. Mini-Jobbern kann die IAP ebenfalls gewährt werden, ohne dass der Mini-Job sozialversicherungspflichtig wird. Die Zahlung sollte im Lohnkonto aufgezeichnet werden, um bei späteren Betriebsprüfungen, wie durch den Sozialversicherungsträger oder bei der Lohnsteuer, aufzuzeigen, dass die Gewährung deutlich im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht. 

Kleine weitere Geschenke zu Weihnachten wären Seminargutscheine aus den vielen Weiterbildungsbereichen in den grünen Weiterbildungszentren der Landwirtschafskammer Nordrhein-Westfalen! Informationen dazu erhalten Sie unter der Service-Hotline 0 800/ 52 63 228 oder per Email an seminare-Landwirtschaft [at] lwk.nrw.de (seminare-Landwirtschaft[at]lwk[dot]nrw[dot]de). Die Höhe des Gutscheinwertes kann selbst festgelegt werden.


Hartmut Osterkamp,
Landwirtschaftskammer NRW

Mitarbeiter auf dem Hof

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW