Logo der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Innovative und wirksame Vogelabwehr

01.07.2025
Vogel-Drohne
Jan Willem van den Eijkel mit der Raubvogel-Drohne.

Vögel können als Fraßschädlinge viele Tonnen Ertrag kosten und nicht alle Kulturarten lassen sich abdecken oder einnetzen. Bei den üblichen „Vogelscheuchen“ tritt bei schlauen Tieren, wie etwa Krähen, oft ein Gewöhnungseffekt ein. Ein innovatives Gerät zum Vertreiben von Schadvögeln aus Ertragsanlagen hat die niederländische Firma The Drone Bird Company beim Heidelbeertag in Hünxe vorgestellt.

Jahrzehntelange Forschung steckt in den Drohnen des innovativen Unternehmens aus Enschede. Sie gleichen echten Raubvögeln und können sogar deren charakteristische Flugbilder nachahmen. Somit sind sie geeignet, Vögel wie Stare, Tauben oder Krähen von landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Kulturen zu vertreiben. Die Firma ist weltweit tätig; weitere Einsatzbereiche für ihre Vogeldrohnen sind unter anderem die Vogelabwehr an Flughäfen, die Wildtierüberwachung sowie die unauffällige Überwachung in Sicherheitsbereichen.

Täuschend echter Falke

Firmenrepräsentant Jan Willem van den Eijkel hatte eine Falkenattrappe ohne Flügelschlag mit nach Hünxe gebracht. Die Drohne ähnelt in Größe, Gewicht und Farbgebung einem echten Falken. Sie wiegt 850 g und be

Vogel-Drohne
Am Himmel ist die Drohne von einem echten Raubvogel nicht zu unterscheiden.

steht aus Styropor und Carbon. Zunächst hatten die Tüftler einen Falken mit Flügelschlag entwickelt. Aber die Drohne ohne Flügelschlag ist effektiver, da Falken im Gleitflug jagen. So halten die anderen Vögel die Drohne tatsächlich für einen Raubvogel. Übrigens auch Raubvögel fallen auf die Attrappe herein und greifen sie sogar an, wenn sie in ihr Revier eindringt. Das Team um van den Eijkel betreut seit einiger Zeit die Heidelbeerbestände von Blueberry Giant in Weeze während der Reifesaison der Beeren. Die Ernteverluste durch Vogelfraß waren zuvor so hoch, dass es sich rechnet, sechs Wochen lang auf die Dienstleistung der Drone Bird Company zurückzugreifen. Wer Spaß daran hat und die nötige Zeit mitbringt, kann bei dem Unternehmen für rund 5 000 € inklusive Schulung auch eine Falkendrohne kaufen und künftig seine Kulturen selbst damit schützen. 

Rechtlichen Rahmen berücksichtigen

Zu bedenken ist allerdings, dass auch Vogelattrappen rechtlich wie alle anderen Drohnen gehandhabt werden. Nützliche Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Demnach braucht es zum Betrieb von Drohnen einen Drohnenführerschein, eine Registrierung als Drohnenbetreiber, eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung der Drohne mit einer elektronischen Identifikationsnummer (e-ID). Und natürlich sollte man sich zunächst erkundigen, ob auf den vorgesehenen Flächen Drohnenflug überhaupt erlaubt ist. Dafür genügt ein Blick in die online verfügbare Karte


Sabine Aldenhoff/LZ Rheinland