Mit der genauen Kenntnis der Nährstoffgehalte von Gülle, Mist und Biogas-Gärsubstraten können Pflanzen ökonomisch und ökologisch bedarfsgerecht wie auch rechtlich korrekt gedüngt werden.
Die Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern unterliegen großen Schwankungen. Sie sind von der Tierart, Fütterung, Produktionsweise, Haltungsform und Art der Lagerung abhängig, was in veröffentlichten Richtwerten nicht abgebildet werden kann. Landwirtinnen und Landwirte profitieren daher von den eigenen, betriebsindividuellen, im Labor ermittelten Nährstoffgehalten.
Zu beachten sind die Bestimmungen der Landesdüngeverordnung Nordrhein-Westfalen (LDüngVO NRW), insbesondere, wenn Flächen in nitratbelasteten Gebieten liegen (Gebiete nach § 13a DüV). Auf diesen Flächen darf das Aufbringen von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln nur erfolgen, wenn zuvor ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat auf der Grundlage anerkannter Messmethoden festgestellt wurden. Bei der Ausbringung muss eine Wirtschaftsdünger-Analyse vorliegen, die nicht älter ist als in Jahr. Jedoch ist nach guter fachlichen Praxis die Untersuchung der Wirtschaftsdünger möglichst kurz vor der Ausbringung zu empfehlen, um den aktuellsten Stand zu ermitteln. Individuelle Ausnahmeregelungen können vorab geprüft werden.
Vorteile bei der LUFA NRW
- Schnelle Laborlaufzeiten: Standardanalysen innerhalb von nur zwei bis drei Tagen
- Hohe Analysenqualität: Regelmäßige, unabhängige Überprüfungen und Audits
- Kompetente Beratung: Fachkundige Unterstützung vor und nach der Analyse
- Kostenloses Probenahmematerial: Erhältlich an allen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, bei zahlreichen Agrargenossenschaften, im ausgewählten Landhandel oder per Post
- Flächendeckendes Netz: Rund 80 Probenabgabestellen mit Kühleinrichtung landesweit in Nordrhein-Westfalen
- Elektronische Ergebnisübermittlung: per E-Mail oder per Datenaustausch
- Archivierung der Prüfberichte
LUFA NRW