Die Mindestlohnkommission hat vorgeschlagen, dass der gesetzliche Mindestlohn für die nächsten zwei Jahren in zwei Schritten steigen soll.
Folgende Anhebungen sind vorgesehen:
- 1. Januar 2024 steigt er von 12,00 €/h auf 12,41 €/h.
- 2. Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 €/h.
Der Vorschlag ist diesmal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen worden. Nach Aussage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will er den getroffenen Beschluss der Mindestlohnkommission umsetzen.
Hartmut Osterkamp,
Landwirtschaftskammer NRW
Zwei Stellungnahmen aus dem Berufsverband
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, und der Vorsitzende der Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschafts-Verband, Wolfgang Wappenschmidt, haben wie folgt Stellung zur Anhebung des Mindestlohns bezogen:
„Wir begrüßen es zunächst einmal sehr, dass sich die Mehrheit der Mindestlohnkommission nicht dem massiven Druck aus Politik, Gewerkschaften und Sozialverbänden gebeugt hat, den Mindestlohn auf 13,50 € oder noch höher festzulegen. Auch wenn die Anhebung vergleichsweise moderat ausgefallen ist, führt sie für die Landwirtschaft zu einer weiteren Belastungsprobe. Gerade die rheinischen Sonderkulturbetriebe im Bereich Obst und Gemüse stehen schon jetzt unter enormem Wettbewerbsdruck, da ausländische Ware zu deutlich geringeren Mindestlöhnen und Sozialstandards produziert wird als Produkte aus der Region. Insofern brauchen unsere Betriebe eine spürbare Kostenentlastung, um wettbewerbsfähig zu bleiben und um eine komplette Abwanderung des Sonderkulturanbaus aus Deutschland zu verhindern.“
Quelle: RLV