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Ökolandbau NRW

Mutterkühe ökologisch halten

21.08.2024

Die Mehrheit der Betriebe, die im vergangenen Jahr Umstellungsberatung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Anspruch genommen haben, sind schwerpunktmäßig Mutterkuhbetriebe. 2023 wurden in Niedersachsen in ökologischen Betrieben und in Betrieben in Umstellung 1 700 Mutterkühe mehr gehalten als noch im Vorjahr.

Mutterkühe in der ökologischen Haltung

Gerade bei Mutterkuhbetrieben sind es oft kleinere Änderungen, die eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung ermöglichen. Mutterkühe werden in der Regel auch in konventioneller Haltung im Sommer ganztägig auf der Weide gehalten und im Winter aufgestallt. Daher kommt die konventionelle Mutterkuhhaltung bezogen auf die Haltungsbedingungen den Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion schon sehr nahe. Sie sieht vor, dass die Rinder Weidegang haben, wann immer es die Umstände gestatten (EU (VO) 2018/848 Anhang II Teil II 1.7.5). Es gilt also das Prinzip der Weidemaximierung und die Tiere müssen in der Vegetationsperiode so viel Zeit wie möglich auf der Weide verbringen. Eine Weide muss dabei stets den Grünlandcharakter aufrechterhalten. Das bedeutet, es wächst entsprechendes Grundfutter auf, das die Tiere aufnehmen können.

Limousin Charolais Mutterkuhherde auf der Weide im Sommer

Foto: Meike May, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Winterliche Stallperiode

Im Winter ist es möglich, die Tiere aufzustallen – auch ohne Auslauf. Die Stallvorgaben der Verordnung (EU) 2018/848 und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen müssen eingehalten werden. Die Mindeststallfläche richtet sich nach dem Lebendgewicht der Tiere und muss während der Winteraufstallung zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden. Eine Mutterkuh, die 700 kg wiegt, benötigt mindestens 7 m² Stallfläche. Außerdem braucht jedes Tier eine eingestreute Liegefläche und der Anteil von Spaltenboden darf maximal 50 % des erforderlichen Platzangebots betragen. Je nach Stallsystem weichen die Empfehlungen des Platzangebotes von den Mindestanforderungen der EU-Öko Verordnung ab.

Die Fütterung der Tiere muss grundfutterbasiert erfolgen, was bei Mutterkühen ohnehin der Fall ist. Das Futter kommt in der Regel zum Großteil vom eigenen Betrieb. Zukauffuttermittel müssen in biologischer Qualität eingekauft werden.

Änderung der Produktionstechnik

Je nachdem, wie der Betrieb zuvor gewirtschaftet hat, können sich große oder kleine Änderungen im Betrieb und im betrieblichen Ablauf ergeben. Doch viele Betriebe halten die Vorgaben des ökologischen Landbaus bereits ein, ohne es zu wissen oder sich zertifizieren zu lassen. 

  • Die Anzahl der Tiere, die maximal im ökologischen Betrieb gehalten werden können, bezieht sich auf die Fläche, die dem Betrieb zur Verfügung steht, es ist also eine flächengebundene Tierhaltung vorgeschrieben. Hintergrund ist, dass maximal so viele organische Düngemittel erzeugt werden, wie im Biobetrieb auch ausgebracht werden dürfen.
  • Alle Produktionsmittel, die zugekauft werden, müssen der Verordnung (EU) 2018/848 entsprechen und für den ökologischen Landbau zugelassen sein.
  • Auch der Tierzukauf muss primär über Bio-Tiere erfolgen. Eine Ausnahmegenehmigung für den Zukauf konventioneller Zuchttiere können Landwirte nur dann beantragen, wenn keine biologischen Tiere verfügbar sind.
  • Mineralische Stickstoffdünger dürfen bei ökologischer Bewirtschaftung nicht mehr verwendet werden.
  • Nachsaaten müssen mit ökologisch zertifiziertem Saatgut erfolgen.

Katharina Bittner,

Landwirtschaftskammer Niedersachsen