Die Agrarministerkonferenz hat zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsminister am 13. September einstimmig beschlossen, dass die bisher geltende Stoffstrombilanzverordnung ausgesetzt werden soll.
Hierbei handelt es sich bisher um eine reine Absichtserklärung – rechtlich gilt die Verordnung bis auf weiteres weiter. Die Landwirtschaftskammer NRW geht davon aus, dass es tatsächlich zu einem Aussetzen der Verordnung kommt. Derzeit ist dies aber noch unsicher.
Viele Betriebe müssen erstmalig bis Ende des Jahres eine Stoffstrombilanz erstellen. Es bietet sich daher an, etwas abzuwarten, wie sich die Situation in den nächsten Wochen entwickelt. Die Ampelkoalition strebt grundsätzlich an, die Stoffstrombilanzverordnung durch die sogenannte Nährstoffbilanzverordnung zu ersetzen. Die Berechnungssystematik soll eine ähnliche wie bisher sein. Allerdings soll hier wieder eine Bewertung der Nährstoffsalden erfolgen – inklusive einer Bewertung für Phosphat.
Diese neue Verordnung wird es aber wohl nicht in den nächsten Monaten geben. Die Fachberater der Landwirtschaftskammer werden zu den aktuellen Entwicklungen rechtzeitig auf diesem Wege informieren.
Dr. Stephan Jung,
Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW