Am 31. März hat der Bundesrat eine Stellungnahme zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) verabschiedet. Damit werden grundlegende Voraussetzungen für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) geschaffen. Zusätzlich bringt der Bundesrat eine Konkretisierung zur Bio-Kontrolle mit ein.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert: die Änderungen so: „Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin - das wird abgesichert durch die Bio-Kontrolle. Damit diese reibungslos funktioniert, muss die Arbeitsteilung von Bio-Kontrollbehörden und den Bio-Kontrollstellen rechtssicher geklärt sein. Die Vorschläge des Bundesrates zur Konkretisierung bestehender Regelungen im ÖLG stellen sicher, dass die Länder Kontrollaufgaben rechtssicher an Kontrollstellen übertragen können.
Bio-Kontrolle und -Zertifizierung bleiben damit weiterhin in den Händen der Kontrollstellen. Verstöße können von Kontrollstellen dann geahndet werden, wenn sie dafür beliehen werden. Andernfalls sind dafür die Kontrollbehörden zuständig. Dadurch wird das bewährte zweistufige Kontrollsystem mit privaten Kontrollstellen, die von den Behörden staatlich zugelassen und überwacht werden, gestärkt. Wir appellieren an den Bundestag, die Bundesratsänderungen zu übernehmen."
Schnelle Umsetzung gefordert
"Wichtig ist, dass die neuen Regeln zur Kontrolle und Auslobung von Bio in der AHV nun schnell umgesetzt werden und auch für die Restaurants, Kantinen oder Mensen attraktiv sind. Nur, wenn diese Einrichtungen ihr Bio-Angebot erweitern, können Verbraucherinnen und Verbraucher auch in der Außer-Haus-Gastronomie Bio-Gerichte wählen. Die positive Bio-Entwicklung der letzten Jahrzehnte zeigt das große gesellschaftliche Interesse an Bio. Besonders deutlich wurde dies in der Corona-Pandemie, wo die Menschen aufgrund der Schließungen aller AHV-Einrichtungen verstärkt zu Bio-Lebensmitteln griffen, um zu Hause frische Mahlzeiten zuzubereiten. Eine Vergrößerung des Bio-Angebotes kann jedoch nur gelingen, wenn die neue Regelung einen unkomplizierten Einstieg für Küchen in Bio ermöglicht, Anreize für die Erhöhung ihres Bio-Anteils setzt und ohne unnötige Bürokratie umsetzbar ist", so Röhrig weiter.
Weitere Informationen rund um das neue Bio-Recht gibt es hier. Einen Überblick über die Reglungen zur EU-Öko-Verordnung finden Sie leicht verständlich auf www.allesueberbio.de.
Quelle: BÖLW
