Die Erfassung der Kennarten im Rahmen der Ökoregelung 5 „extensive Dauergrünlandbewirtschaftung mit regionalen Kennarten“ erfolgt in 2025 erstmalig über die MONA-App.
Weitere Infos zur App erhalten Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer NRW. Wenn Sie die erforderliche Mindestanzahl von vier verschiedenen Kennarten je Abschnitt und Schlag über die MONA-App erfasst haben, wird Ihnen dies mit voraussichtlich 225 €/ha vergütet.
Die ausgewiesene Liste der zu kartierenden regionaltypischen 38 Arten beziehungsweise Artengruppen bleibt unverändert. In drei Kennartengruppen ist jeweils eine Art als Kennart ausgeschlossen. Das liegt daran, dass diese ausgeschlossenen Arten so weit verbreitet sind, dass diese keine typischen Zeiger extensiv genutzter Flächen sind.
Nachfolgend werden die Merkmale der ausgeschlossenen Pflanzenarten aus den Artengruppen 17, 19 und 29 herausgestellt.
Artengruppe 17: Kletten-Labkraut ist ausgeschlossen
Bei den Labkräutern ist das Kletten-Labkraut als Kennart ausgeschlossen. Dieses lässt sich jedoch sehr gut an seinem behaarten, rauen, klebrig-haftenden Stängel erkennen. Die vier bis acht Laubblätter sind mit ihrer lanzettlichen Form quirlig am vierkantigen Stängel angeordnet. Dem sich stark verzweigenden Kletten-Labkraut ist ein aufrechter Wuchs nur mit Stützpflanzen möglich. Eine Pflanze produziert bis zu 500 Samen, die dicht mit Haftborsten besetzt sind und gerne an Kleidung oder Fell anhaften.
Artengruppe 19: Gewöhnlicher Löwenzahn ist ausgeschlossen
Für das ungeschulte Auge sind die gelbblühenden Zungenblütler auf den ersten Blick nur schwer zu unterscheiden, da sich ihre Blätter und Blüten sehr ähneln. Den gewöhnlichen Löwenzahn erkennt man an seinem hohlen, blattlosen Stängel, der nur eine Blüte trägt. Die glatten Blätter des Löwenzahns sind an den Rändern gewellt bis gesägt.
Artengruppe 29: Kriechender Hahnenfuß ist ausgeschlossen
Im Gegensatz zum kriechenden Hahnenfuß gilt der Scharfe Hahnenfuß als Kennart. Beide Arten kommen häufig auf Dauergrünland vor und können schnell verwechselt werden, da sich ihre Blüten nicht unterscheiden. Bei genauer Betrachtung erkennt man den Unterschied am Blatt. Dieses ist in dreispaltige Abschnitte unterteilt, wovon der Mittelabschnitt gestielt ist. Das Blatt des scharfen Hahnenfußes ist handförmig mit einem ungestielten mittleren Abschnitt.
Team Biodiversität/Landwirtschaftskammer NRW