Sollten Sie mit Ihrem Sammelantrag auch die Maßnahme der ergebnisorientierten extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten (Öko-Regelung 5) beantragt haben, ist es für diese Prämienauszahlung nötig, dass Sie das Vorhandensein von mindestens vier zulässigen Kennarten für jeden beantragten Schlag bis zum 30. Juni nachweisen.
Für den Nachweis werden die vorhandenen Kennarten erfasst und dokumentiert. Die Erfassung der Kennarten erfolgt durch die Begehung eines Streifens entlang der längsten Diagonalen (Transekt) der beantragten Dauergrünlandfläche. Dieser Erfassungsstreifen wird in ungefähr gleich lange Abschnitte unterteilt. Ist die beantragte Fläche kleiner als 1 ha, werden zwei Abschnitte gebildet. Wenn der beantragte Schlag größer als 1 ha ist, werden drei Abschnitte gebildet. In jedem Abschnitt müssen mindestens vier Kennarten vorhanden sein. Die Kennartenliste, ein Merkblatt mit genauer Beschreibung zur Erfassung, das Formular zur Dokumentation (Kartierbogen), und eine Bestimmungshilfe finden Sie hier. Die von Ihnen durchgeführte Dokumentation ist für sechs Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuweisen.
Falls bei Ihrer Kartierung der Flächen keine vier Kennarten gefunden werden, können Sie den Antrag für einzelne Flächen sanktionslos zurücknehmen. Diese Änderung ist in ELAN vorzunehmen.
Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Hubert Kivelitz, Landwirtschaftskammer NRW