Logo der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - zur Startseite der Landwirtschaftskammer

Ökolandbau NRW

Öko-Regelung 5: Kennarten auf Dauergrünland

06.04.2023

Mit der neuen GAP ab 2023 gibt es auch neue Fördermöglichkeiten für freiwillige biodiversitätsverbessernde Maßnahmen. Hierzu zählen die neuen Öko-Regelungen der ersten Fördersäule, für die eine Beantragung und Umsetzung im jeweiligen Antragsjahr, also auch noch 2023, möglich ist.

Eine dieser Öko-Regelungen betrifft das Vorhandensein von mindestens vier Kennarten auf Dauergrünland, also Pflanzenarten, die eine relativ extensive Bewirtschaftung anzeigen.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt Ihnen einen Einblick in diese Maßnahme, stellt die geforderten Kennarten vor, gibt Tipps für die Umsetzung und erläutert förderrechtliche Aspekte. Um möglichst vielen die Chance an der Teilnahme zu geben, findet die Online-Veranstaltung hierfür an zwei Terminen statt.

1. Termin: Montag, 24. April 2023, 19:00 – 20:30 Uhr

2. Termin: Donnerstag, 27. April 2023, 19:00 – 20:30 Uhr

Weitere Informationen sowie die Zugangslinks finden Sie unter der Rubrik Termine.


Landwirtschafskammer NRW

Foto: Hubert Kivelitz