Fachgebiet(e): Tierhaltung
Die Isofluran-Sachkundeverordnung schreibt vor, dass Landwirte, die ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren, spätestens drei Jahre nach Erlangen der Sachkunde eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin durchführen zu lassen. Außerdem müssen sie an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird, bei einem Tierarzt oder einer Tierärztin teilnehmen.
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet entsprechende Schulungen an den Kreisstellen und auf Haus Düsse an. Die Teilnahmegebühr beträgt einheitlich 39 € pro Person.
Eine Anmeldung ist erforderlich und möglich bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung. Anmeldungen zu den Veranstaltungen finden Sie hier.
Die Schulungen der Landwirtschaftskammer NRW finden an folgenden Terminen statt:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Tel.: 0251 2376-0
Fax: 0251 2376-521
E-Mail: info@lwk.nrw.de
Webseite: http://www.landwirtschaftskammer.de