Bund und Länder haben sich in den letzten Wochen nicht auf Änderungen am Düngegesetz einigen können.
Auf der Agrarministerkonferenz im September wurde von allen Beteiligten noch verkündet, dass die derzeit geltende Stoffstrombilanzverordnung kurzfristig ausgesetzt oder abgeschafft werden soll. Dies wird nun nicht mehr vor der Bundestagswahl geschehen.
Derzeit rechnen Experten daher nicht mehr mit Änderungen im Düngerecht vor dem Herbst 2025. Damit gilt die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz rein rechtlich weiterhin für die meisten landwirtschaftlichen und gartenbaublichen Betriebe. Allerdings ist seit 2023 keine Bewertung der Bilanz mehr notwendig.
Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.
Dr. Stefan Jung,
Landwirtschaftskammer NRW