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Ökolandbau NRW

Tarifabschluss NRW Landwirtschaft 2024

21.03.2024

Zum Jahresende 2023 haben sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgebervereinigung (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) über eine neue Bundesempfehlung „Landwirtschaft“ geeinigt.

Im Februar 2024 ist die Umsetzung in NRW erfolgt mit dem zum 1. Januar 2024 rückwirkenden Bruttolohn je Stunde: 

  • Lohngruppe 1 a - gesetzlicher Mindestlohn                          12,41 €
  • Lohngruppe 1 b                                                                        12,99 €
  • Lohngruppe 2 angelernter Arbeiter                                        13,51 €
  • Lohngruppe 3 Maschinen-Führer                                           14,55 €
  • Lohngruppe 4 Gehilfe (Ecklohn)                                             15,59 €
  • Lohngruppe 5 Gehilfe mit 5-jähriger Berufserfahrung          16,10 €
  • Lohngruppe 6 Meister oder staatl. gepr. Agrarbetriebswirt  17,66 €
  • Lohngruppe 1 a: ständig Beschäftigte bei ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von bis zu vier Monaten
  • Lohngruppe 1 b: ständig Beschäftigte einer Betriebszugehörigkeit ab vier Monaten

Ein Arbeitgeber muss bei der Betrachtung einer Arbeitsstunde, wieviel sie kostet, die Gesamtkosten errechnen. Die sogenannten Lohn- und Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Umlage zur Lohnfortzahlung U 1, Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz U 2 und die Insolvenzgeldumlage) sind miteinzubeziehen. Bei einer 40 Stundenwoche ergibt sich eine jährliche Arbeitszeit von 2088 Std. (40 Stundenwoche x 4,35 Monatswochen x 12 Monate) Urlaubstage (24), gesetzl. Feiertage (NRW: 12) und durchschnittliche Krankheitstage (12) sind abzuziehen, so dass sich effektiv 1.712 Nettoarbeitsstunden pro Jahr als kalkulatorische Größe ergeben.

Danach hat ein Arbeitgeber je nach Lohngruppe folgende Gesamtkosten in €/h:

  • Lohngruppe 1 a                                                                          19,16 €
  • Lohngruppe 1 b                                                                          20,04 €
  • Lohngruppe 2 angelernter Arbeiter                                             20,83 €
  • Lohngruppe 3 Maschinen-Führer                                               22,41 €
  • Lohngruppe 4 Gehilfe (Ecklohn)                                                 23,99 €
  • Lohngruppe 5 Gehilfe mit 5-jähriger Berufserfahrung                 24,76 €
  • Lohngruppe 6 Meister oder staatl. gepr. Agrarbetriebswirt          27,13 €

Die Ausbildungs- und Praktikantenvergütung ist ebenfalls ab 1. Januar 2024 gestiegen.

  • 1. Ausbildungsjahr: 830,00 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 890,00 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 960,00 €

Der Lohntarif beinhaltet weiter, dass Vollzeitbeschäftigte mit der Lohnabrechnung März 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 350,00 € und eine weitere Inflationsausgleichsprämie im Dezember 2024 in gleicher Höhe erhalten können. Bei Teilzeitbeschäftigung kann anteilig gezahlt werden. Zum Januar 2025 steigen die Löhne nochmals um 3,8 %. Die Laufzeit des Lohntarifvertrags ist bis zum 31. Dezember 2025 festgesetzt.


Hartmut Osterkamp, 

Landwirtschaftskammer NRW