10.07.2023
Die Vereinbarung zur Prävention der BHV-1 ist bis zum 30. Juni 2024 verlängert worden und bringt Erleichterungen bei den Untersuchungen vor betriebsbedingten Transporten und Umstallungen.
Die Vereinbarung zur frühzeitigen Erkennung von BHV-1-Infektionen im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken aus dem Jahr 2022 wäre am 30. Juni dieses Jahres ausgelaufen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, infizierte Tiere und Bestände frühzeitig zu ermitteln und das Risiko einer Ausbreitung von BHV-1 zu verhindern.
- In Milchviehbetrieben bleibt die Untersuchungsfrequenz auf Bestandsebene unverändert. (viermal jährlich Sammelmilch oder zweimal jährlich Blut)
- Zukauf mit negativem BHV-1-Ergebnis, das maximal 14 Tage alt ist
- Probenentnahme im Früherkennungssystem bei fieberhaften Erkrankungen und/oder Atemwegsproblemen von Einzeltieren mittels Nasentupfer und Blutprobe
- Einhaltung der allgemeinen und besonderen Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben, bei Personen-, Maschinen- und Tierverkehr. Zu den besonderen Maßnahmen gehören:
- Betriebseigene Schutzkleidung
- Besucherbuch
- Weidekontakte zu anderen Herden vermeiden – insbesondre an der Grenze zu den Niederlanden.
- Betriebsübergreifender Maschineneinsatz von Fahrzeugen mit direktem Tierkontakt nur mit dokumentierter Reinigung und Desinfektion der gefährdeten Bereiche an den Fahrzeugen: Reifen, Schaufeln, Ladefläche
- Absonderung von kranken Tieren von der gesunden Herde. Keine Haltung von kranken Tieren im Ab- oder Frischkalbestall
Aufgehoben wurde die Pflicht zur Verbringungsuntersuchung zwischen unterschiedlichen Betrieben oder Betriebsstätten.
Dr. Mark Holsteg, Tiergesundheitsdienst

Foto: Christiane Aumüller-Gruber