Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung das Ziel verankert, die Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe zu stärken. Zur Umsetzung dieses Zieles veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den neuen Förderaufruf „Emissionsvermeidung durch die Vergärung von Wirtschaftsdüngern und hofeigenen Reststoffen“.
Mit dem Förderaufruf sollen innovative Technologien und Konzepte zur Effizienzsteigerung und Optimierung der Wirtschaftsdüngervergärung entwickelt, Untersuchungen zum Einsatz landwirtschaftlicher Reststoffe als Co-Substrat durchgeführt und betriebswirtschaftliche Fragestellungen betrachtet werden. Außerdem bietet ein themenoffener Förderbereich die Möglichkeit, spezielle Forschungsfragen zu bearbeiten, deren Lösungen zur Stärkung der Wirtschaftsdüngervergärung und zur Emissionsvermeidung beim Wirtschaftsdüngermanagement beitragen.
Die Projektförderung erfolgt auf Basis des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ aus Mitteln des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ der Bundesregierung. Projektvorschläge können bei der FNR bis zum 19. April 2023 vorgelegt werden. Der vollständige Förderaufruf steht hier zur Verfügung.
Gülle, Mist und Jauche fallen in Deutschland in erheblichen Mengen an. Während der Lagerung und Ausbringung setzen sie klimarelevante Emissionen frei. Diese Emissionen gilt es, im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen landwirtschaftlichen Tierhaltung so weit wie möglich zu vermeiden. Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen ist bislang die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Lösung, um insbesondere Methanemissionen zu reduzieren. Allerdings werden erst rund 30 % der in Deutschland anfallenden Wirtschaftsdüngermengen in Biogasanlagen vergoren.
Um den Anteil an Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen zu erhöhen, sind, neben der Beseitigung von regulatorischen und praktischen Hemmnissen, effizientere Prozesse und technologische Entwicklungen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern erforderlich. Hofeigene biogene Reststoffe, die im landwirtschaftlichen Betrieb anfallen und nicht für die Nahrungs- und Futtermittelproduktion verwendet werden, bieten ein zusätzliches Energiepotenzial für die Biogaserzeugung. Die gemeinsame Vergärung von hofeigenen Reststoffen und Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen ist zudem eine vielversprechende Möglichkeit, um die Wirtschaftlichkeit von kleineren Hofbiogasanlagen zu verbessern. Außerdem entspricht die energetische Nutzung von Reststoffen den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft, trägt zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei.

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW
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