12.05.2021
Nicht wenige Betriebe versuchen ihren individuellen Weg bei der mutter- oder ammengebundenen Kälberaufzucht. Einiges spricht dafür, Ammen für die Aufzucht zu nutzen, die gezielt mit guten Muttereigenschaften ausgewählt werden. Diese Ammen sollen dann in der Vegetationsperiode mit den Kälbern auf die Weide. Es tritt die Frage auf, ob für diese Ammenkühe ebenfalls die Weideprämie rechtmäßig erhalten werden kann. Dies ist zu bejahen mit folgenden Hintergründen:
- Entscheidend für die Prämienfähigkeit als Milchkuh sind der Rasseschlüssel in der HIT-Datenbank (SBT, RBT oder ähnliches) und das Datum der Erstgeburt. Bei Färsen mit Totgeburten ist das Datum der Totgeburt in HIT zu notieren, damit die Färse zur Milchkuh wird.
- Es gibt keine Differenzierung in der HIT-Datenbank zwischen Ammenkuh und Milchkuh. Entsprechend wird jede Kuh mit dem Rasseschlüssel Milchkuh auch zu den Milchkuh-GV für die Weideprämie gerechnet.
- Bei einer Vor-Ort-Kontrolle wird nicht geprüft, ob jede einzelne Kuh aktuell über 0,2 ha Weidefläche verfügt. Es wird die Summe aller Kühe – Milch- und Ammenkühe – genommen und auf die im Flächenverzeichnis beantragte Weidefläche bezogen. Dann muss der erforderliche Flächenumfang von 0,2 ha/Kuh passen. Der Prüfer wird aber prüfen, ob die angegebenen Flächen tatsächlich konkrete Anhaltspunkte für eine Beweidung aufweisen (Zäune, Kuhfladen, Tränken).
- Ausdrücklich können laut Sommerweiderichtlinie Milchkühe mit Kälbern auf einer Weide prämienfähig gehalten werden. Dies gilt dann auch für Ammenkühe, die separiert mit ihren Kälbern laufen.
Christoph Drerup,
Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Nele Siebel