Das Verpackungsgesetz ist novelliert worden. Die ersten gesetzlichen Änderungen treten am 3. Juli 2021 in Kraft und betreffen nahezu alle Landservice-Betriebsleiter und -Betriebsleiterinnen, Direktvermarkter und gärtnerische Einzelhändler, die Produkte an Endkunden verkaufen. Das Ziel der Novellierung ist, zugunsten der Umwelt und der Ressourcenschonung deutlich mehr gegen den Verpackungsmüll zu tun.
Seit der Einführung des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 kämpft man gegen wachsende Müllberge. Die angestrebten Ziele wurden bislang verfehlt. Zu wenige Betriebsleiter*innen kommen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und die aktuelle Menge von 227,5kg Verpackungsmaterial pro Kopf und Jahr sind nach wie vor zu hoch. Deshalb schärft der Gesetzgeber nach und novelliert das Verpackungsgesetz, um Verpackungsabfälle zu vermeiden, zu verringern und mittels Recycling besser zu verwerten. Was müssen Betriebsleiter*innen im Hinblick auf das novellierte Verpackungsgesetz 2021 jetzt wissen und tun? Erfahren Sie in diesen Online-Veranstaltungen, was für Ihre betriebliche Praxis in der Direktvermarktung und Gastronomie jetzt wichtig ist.
Termine: Montag, 5. und 12. Juli, von 19:00 bis 20:00 Uhr (Online-Einlass ab 18:45 Uhr) -
Die Kosten pro Web-Seminar liegen bei 35 € pro Veranstaltung und Teilnehmer/in, Gäste außerhalb NRWs bezahlen 45 €.
Eine Programmübersicht und Anmeldung gibt es hier.
Ansprechpartnerin ist Birgit Jacquemin, Landservice-Beratung; Telefon: 0 251/ 2376 380
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
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Nevinghoff 40
48147 Münster
Deutschland