Die Agrarförderung wird dem Betriebsinhaber, nicht dem Betrieb gewährt. Deshalb müssen Unternehmerwechsel der Kreisstelle gemeldet werden.
Eine Änderung der Unternehmensführung kann die klassische Hofübergabe, die Hofverpachtung oder die Gründung oder die Auflösung einer Gesellschaft sein. Daher bittet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, alle bereits erfolgten oder bis zum 15. Mai 2025 vorgesehenen Betriebsinhaberwechsel bis zum 31. Januar 2025 zu melden. Zur Meldung des Betriebsinhaberwechsels steht ein Formular „Anmeldung einer Unternehmernummer" entweder im Internetangebot der Landwirtschaftskammer NRW zur Verfügung oder ist bei der zuständigen Kreisstelle erhältlich. In diesem Formular werden alle benötigen Daten abgefragt, damit Übergeber und Übernehmer gemeinsam den Betriebswechsel melden können.
Nur unter dieser Voraussetzung kann der Betriebsübernehmer einen ELAN-Antrag mit den Vorjahresdaten des Betriebsübergebers erhalten. Um den Betriebsinhaberwechsel mitzuteilen, können Sie sich an Ihre zuständige Kreisstelle wenden.
Landwirtschaftskammer NRW