Die Blauzungenkrankheit hat in diesem Jahr in Rinder haltenden Betrieben erhebliche Schäden verursacht. Auch wenn das Ausmaß noch immer nicht vollständig absehbar ist, sollten sich Betriebe mit einer Ertragsschadenversicherung mit der Dokumentation und Berechnung der Schäden frühzeitig auseinandersetzen.
Hierbei bieten die für Sie zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer NRW oder Ihre Beraterin/Ihr Berater Unterstützung an. Zu diesem Zweck hat die R+V/VTV-Versicherung eine Rahmenvereinbarung mit der Landwirtschaftskammer NRW abgeschlossen. Für die hier Versicherten entstehen keine Beratungskosten, da diese direkt von der R+V/VTV-Versicherung übernommen werden. Versicherte bei anderen Anbietern können sich ebenfalls an die Beratung wenden, müssen die entstehenden Kosten aber selber tragen oder bei ihrer Versicherung einreichen.
Vollständige Unterlagen
Bitte legen Sie bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit der Beratung das Anschreiben Ihrer Versicherung vor. Stellen Sie alle Ihnen vorliegende Unterlagen, die zur Schadensberechnung hilfreich sein können, vollständig zusammen. Hierzu gehören insbesondere Betriebszweigauswertungen und betriebswirtschaftliche Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre, Auszüge aus der HIT-Datenbank, Milchgeldabrechnungen, Tierarztbelege, Nachweise über sonstige Zusatzkosten und zeitlichen Mehraufwand usw. Bitte beachten Sie, dass Sie für die rechtzeitige und vollständige Geltendmachung des Ertragsschadens selber verantwortlich sind.
Josef Assheuer,
Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Miriam Schuster, Landwirtschaftskammer NRW