Die Agrarpresse berichtet derzeit, dass es mit den kurzfristig geplanten Änderungen im Düngerecht nicht so schnell zu rechnen ist. Es ist daher auch nicht von einer baldigen Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung auszugehen.
Die Abschaffung der derzeitigen Stoffstrombilanzverordnung ist weiterhin erklärtes Ziel einer breiten politischen Mehrheit in Bund und Ländern. Durch die angestrebten Neuwahlen verzögert sich das Prozedere aber. Bis dahin ist die Erstellung der Stoffstrombilanz im Rahmen der bekannten Fristen verpflichtend.
Wir raten aber weiterhin dazu, mit der Erstellung abzuwarten und zu beobachten, wie sich die politische Lage entwickelt. Sind alle anderen Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Düngerechts vollständig und korrekt erledigt, ist die Erstellung der Stoffstrombilanz in vielen Fällen auch kurzfristig mit relativ wenig Arbeitsaufwand zu erledigen. Von der gesetzlichen Pflicht abgesehen, kann die Stoffstrombilanz für manche Betriebe ein geeigneter Baustein von mehreren sein, um die betrieblichen Nährstoffströme zu analysieren und zu verbessern.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Düngeberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Dr. Stefan Jung, Referent Düngefachrecht, Telefon: 0 221/ 53 40 -395, Email: Stephan.Jung [at] lwk.nrw.de (Stephan[dot]Jung[at]lwk[dot]nrw[dot]de), oder informieren Sie sich auf der entsprechenden Dünge-Webseite der Landwirtschaftskammer.
Dr. Stephan Jung,
Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Anja Böckenholt, Landwirtschaftskammer NRW