Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) die Konkretisierung und Weiterentwicklung von innovativen Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel.
Das Initialisierungsmanagement kann mit maximal 70 000 € innerhalb eines Zeitraums von bis zu 15 Monaten gefördert werden. Interessierte können bis zum 21. August 2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.
Kurze Transportwege, saisonale Produkte und ein sichtbarer Beitrag zum Klimaschutz – der Einkauf regionaler Lebensmittel liegt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern im Trend. In regionalen Wertschöpfungsketten und Vermarktungskonzepten liegt zudem eine Chance, ländliche Räume in ihrer Autonomie zu stärken. Regionale Wirtschaftskreisläufe stärken zum einen die wirtschaftliche Stabilität lokaler Versorgung und generieren zum anderen Wertschöpfung in der Region, die auch den Menschen vor Ort zu Gute kommt.
Nachhaltig und regional erzeugte und verarbeitete Lebensmittel sind auch ein wichtiger Schlüssel für die gesamte Wertschöpfungskette. Die Vermarktung von Lebensmitteln aus der Region baut schließlich eine Brücke zwischen regionaler Erzeugung, Verarbeitung und Verbraucherschaft und kann einen wichtigen Beitrag leisten, um die Wertschätzung der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion zu erhöhen. Das BMEL zielt mit der Fördermaßnahme darauf ab, Akteure dabei zu unterstützen, innovative Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel umsetzungsfähig zu machen.
Allgemeine Anforderungen und Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des Förderaufrufs werden die Konkretisierung und Weiterentwicklung innovativer Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel in ländlichen Räumen gefördert. Ziel dieser Initialisierungsphase ist, bereits vorhandene Projektideen zu operationalisieren. Dies kann das kontinuierliche Management der Initialisierungsphase beinhalten, so können zum Beispiel Organisationsstrukturen und Geschäftsmodelle aufgebaut, Kooperationen angebahnt oder Beteiligungs- und Informationsprozesse durchgeführt werden. Auch die Erstellung von Gutachten und Machbarkeitsstudien oder eine punktuelle Spezialberatung, die für die Vorbereitung der Projektrealisierung relevant ist, können gefördert werden.
Es sind nur konkretisierende Maßnahmen für solche Projektideen förderfähig, die sich mindestens einem der nachfolgend genannten vier Ansätze widmen:
- Innovative Kooperationsformen bei Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel (insbesondere Gemüse, Getreide, Milch, Fleisch),
- Innovative Logistikansätze beim Absatz regionaler Lebensmittel,
- Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit regionalen Lebensmitteln,
- Innovativ regional ausgewiesene, verarbeitete Lebensmittel zur Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme.
Für die Auswahl der Skizzen, die für eine Förderung des Initialisierungsmanagements vorgesehen werden, ist der Innovationsgrad der Projektidee ein wesentliches Kriterium. Der Projektansatz sollte daher über herkömmliche und schon existierende Ansätze unter den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen hinausgehen. Nähere Erläuterungen und weitere Anforderungen sind dem Bekanntmachungstext zu entnehmen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen oder Personengesellschaften, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, wie Unternehmen, Kommunen oder Vereine. Da die reine Erzeugung regionaler Lebensmittel nicht im Mittelpunkt der Projektidee stehen darf, sind landwirtschaftliche Betriebe als Antragsteller oder Skizzeneinreicher nicht zugelassen. Sie können aber als Kooperationspartner eines anderen Antragstellers fungieren. Es sind nur Anträge für solche Projektideen zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten) mit bis zu 35 000 Einwohnern umgesetzt werden sollen oder dort schwerpunktmäßig wirken. Vorhaben in größeren räumlichen Einheiten, zum Beispiel Landkreis, sind zulässig, wenn sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35 000 Einwohnern umgesetzt werden sollen oder dort schwerpunktmäßig wirken.
Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) setzt diese BULEplus-Fördermaßnahme im Auftrag des BMEL um. Als Projektträger begleitet und berät das KomLE Akteure bereits bei der Bewerbung auf eine Projektförderung fachlich und administrativ. Darüber hinaus stellt es in vielfältigen Formaten die Vernetzung und den übergreifenden Wissenstransfer auch über die Förderlaufzeit hinweg sicher.
BLE

Das meiste Obst und Gemüse kommt von Biobetrieben aus der Region Rhein-Maas.

Die Mühle vermarktet Bio-Brotgetreide ebenso wie konventionelles Getreide aus der Region.

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW

Foto: Meike Siebel, Landwirtschaftskammer NRW
Online-Informationsveranstaltungen
Für alle Interessierten bietet das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der BLE zu Beginn der Skizzenphase zwei digitale Informationsveranstaltungen zur Fördermaßnahme und zum Bewerbungsprozess an:
11. Juli 2023, 16:00 bis 17:00 Uhr
24. Juli 2023, 17:00 bis 18:00 Uhr
Bei Interesse an einer Teilnahme bitten wir um eine formlose Anmeldung unter der E-Mail-Adresse veranstaltungen.bule [at] ble.de (veranstaltungen[dot]bule[at]ble[dot]de). Bitte geben Sie bei der Anmeldung den gewünschten Termin, Ihren Namen, Ihre Institution und den Namen Ihrer Kommune an.