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Ökolandbau NRW

Landesdüngeverordnung: Das Phosphormanagement im Ökobetrieb optimieren

Wann: 3. März 2022
Zeit: 13:00 bis 15:00
Fachgebiet(e):
Pflanzenbau

Schulungsmaßnahmen gemäß Landesdüngeverordnung

Alle Betriebsinhaber*innen, die mindestens eine Fläche in einem belasteten Gebiet (nitratbelastet oder eutrophiert) bewirtschaften, müssen zukünftig eine regelmäßige Teilnahme (einmal in drei Jahren) an einer anerkannten Schulungsmaßnahme (Durchführung über die zuständige Behörde Landwirtschaftskammer NRW) nachweisen. Das Ökoteam der Landwirtschaftskammer wird mindestens einmal jährlich eine Schulungsmaßnahme, speziell für Ökobetriebe, anbieten.

Das Phosphormanagement im Ökobetrieb optimieren

Die erste findet online am 3.März von 14 bis 16 Uhr statt. 

Im Rahmen dieser Onlineschulung wird das Phosphor-Nährstoffmanagement im Ökolandbau beleuchtet. Abhängig von der betrieblichen Ausrichtung und der Region ist die Phosphorversorgung sehr unterschiedlich. Die Düngeverordnung reglementiert zunehmend die Phosphordünung und damit im Ökolandbau, jeglichen Düngemitteleinsatz. Grund genug, dass richtige Vorgehen in der Phosphor-Düngebedarfsermittlung zu erläutern, optimierte Nährstoffmanagement-Strategien vorzustellen und über die monetäre Bewertung von Wirtschaftsdüngern im ökologischen Landbau zu diskutieren. Im Rahmen der Schulung wird es auch die Möglichkeit geben, mögliche Kooperationspartner*innen kennen zu lernen.

Programmablauf:

  • Vorstellung Phosphor im Düngerecht
  • Aufteilung in zwei Kleingruppen:
    • Durch gezieltes Nährstoffmanagement Phosphorüberschüsse im Ökolandbau reduzieren. (David Büchler, Landwirtschaftskammer NRW)
    • Phosphordefizite ausgleichen, welche Möglichkeiten gibt es im Ökolandbau und wie kann die Nutzungseffizienz erhöht werden? (Hannah Fischer, David Büchler, Landwirtschaftskammer NRW, EIP-Projekt Öko-P)
  • Monetäre Bewertung von Wirtschaftsdüngern (Franz-Theo Lintzen,David Büchler, Landwirtschaftskammer NRW), parallel „Nährstoffbörse“ über den Chat.

Seminarkosten: 50 € gesamt (18 € Ausstellung Teilnahmebescheinigung, 32 € Teilnahmegebühr), Rechnungsstellung im Anschluss des Seminars.

Wer ist schulungspflichtig?

Alle Betriebsinhaber*innen, die mindestens eine Fläche in einem belasteten Gebiet (nitratbelastet oder eutrophiert) bewirtschaften, müssen eine Teilnahme nachweisen. Alle anderen Interessierten sind natürlich auch eingeladen! 

Wie oft muss man teilnehmen?

Innerhalb von drei Jahren muss jeder/jede Betriebsinhaber*In einmal an einer Schulung teilgenommen haben. Am 31. Dezember 2023 endet der erste Drei-Jahres-Zeitraum.

Anmeldung unter: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZIlceihqDMqHNR221sImkohj4xKzWdnI_mu

Für Rückfragen steht David Büchler zur Verfügung: david.buechler [at] lwk.nrw.de (david[dot]buechler[at]lwk[dot]nrw[dot]de); Telefon: 0 151/ 21 98 96 28

Tagungsraum
online
Veranstalter

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Postanschrift:
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Deutschland

Fax: 0251 2376-521
Tel.: 0251 2376-0
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